Ausgabe follow up 2026

Risiken bei Earn-out-Klauseln
Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne aus der Veräusserung einer Beteiligung (AG oder GmbH) ist für natürliche Personen in der Schweiz ein tragender Grundsatz. Doch die Realität ist kompliziert, denn die Grenzziehung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und einer allfälligen Besteuerung dieses «Kapitalgewinnes» ist ein schmaler Grat und wird von Seiten der Steuerbehörden und der Rechtsprechung immer mehr verwässert. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der steuerlichen Problematik von Earn-out-Zahlungen.1
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Fremdbeitrag von Heresta – Wesen eines Vorsorgeauftrages
Wer handelt für Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit?
Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. In diesem Fachartikel erklärt Dr. Beat Zoller von der Firma Heresta GmbH, worauf es beim Vorsorgeauftrag ankommt.
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Lohnausweis in der Schweiz
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einmal jährlich einen Lohnausweis für alle Mitarbeitenden auszustellen – egal, ob es sich um einen Konzern, ein KMU oder eine Privatperson handelt. Der Lohnausweis muss alle Leistungen und geldwerten Vorteile enthalten, die dem Arbeitnehmer im betreffenden Jahr im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zugeflossen sind. Dabei sind sowohl gesetzliche als auch formale Vorgaben zu beachten.
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Darlehen an die Inhaber/innen einer AG oder GmbH
Gewährt eine Gesellschaft (juristische Person) ein Darlehen an ihre Anteilsinhaber, müssen nebst handelsrechtlichen Vorschriften auch einige steuerliche Punkte beachtet werden. Auf diese steuerlichen Aspekte möchten wir nachfolgend eingehen. Nicht selten werden Darlehen in einer Höhe oder Form gewährt, welche die Steuerverwaltungen als «simulierte Darlehen» auslegen könnten. Die finanziellen Folgen davon sind teilweise beträchtlich. Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand einiger relevanten Fragen aufzeigen, wo die Risiken und Grenzen solcher Darlehen liegen.
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Mehrwertsteuer
Im Jahr 2025 traten in der Schweiz bedeutende Änderungen im Mehrwert-steuergesetz in Kraft. Mit diesen Anpassungen hat der Gesetzgeber die Weichen auf Vereinfachung, Digitalisierung und internationale Harmonisierung gestellt. Auch hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Verlauf des Jahres meh-rere neue Praxisfestlegungen veröffentlicht, welche die Umsetzung konkretisieren.
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Eigenmietwert
Der Eigenmietwert wurde in der Schweiz erstmals 1915 infolge des Ersten Weltkrieges eingeführt. Neben der Krisenfinanzierung sollte er auch sicherstellen, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer steuerlich gleich behandelt werden wie Mieterinnen und Mieter – indem sie einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern mussten. Nach Jahrzehnten politischer Diskussionen hat die Schweizer Bevölkerung am 28. September 2025 der Abschaffung dieses Systems zugestimmt. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest, doch der Systemwechsel ist beschlossene Sache – und bringt grosse Veränderungen für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer.
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Ausgabe follow up 2025

Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Im Kanton Schaffhausen wird ab 1. Januar 2025 mit Art. 31a1 bzw. Art. 66a Abs. 1 StG SH2 ein attraktives Instrument für die Senkung der Steuerbelastung bei Unternehmen3 eingeführt. Dies ist ein Instrument, welches der Förderung des Innovationsstandortes Schaffhausen dient und für alle Unternehmen interessant ist, welche neben der klassischen Forschung und Entwicklung an der Entwicklung oder Verbesserung neuer Produkte oder Verfahren arbeiten4.
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Änderungen bei der MWST ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz bedeutende Änderungen im Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Mit der Teilrevision des MWSTG und der überarbeiteten Mehrwertsteuerverordnung werden die nächsten Anpassungen umgesetzt. Einige dieser Änderungen sind Verschärfungen, während andere darauf abzielen, bestehende Wettbewerbsverzerrungen und Besteuerungslücken zu beseitigen.Zu ausgewählten Themen haben wir im Folgenden Informationen und Erläuterungen für Sie zusammengestellt.
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Aufgaben eines Frauenvereins im Wandel der Zeit
Familien ohne eigenes Waschhaus, fehlende Säuglingswäsche bei bedürftigen Wöchnerinnen und eine Brockenstube, die an der Ungunst der Zeit leidet. Diese Probleme schildert der Jahresbericht 1939 des Gemeinnützigen Frauenvereins Schaffhausen. Der Vereinsvorstand bestand damals aus 14 Personen und die Einnahmen beliefen sich gemäss damaliger Jahresrechnung auf CHF 2’812.87, die Ausgaben auf CHF 2’576.85. Der aktuell sechs Personen zählende Vorstand stellte an der letzten Versammlung betreffend den Jahresabschluss 2023 dem Ertrag von CHF 994’359.05 einen Aufwand von CHF 933’581.79 gegenüber.Nicht nur die Rechnung des Frauenvereins, auch dessen Aufgaben veränderten sich mit dem gesellschaftlichen Wandel. Der Verein packte immer wieder neue Vorhaben an, begann in den 1970ern den Aufbau eines Netzes von Haushaltshilfen, das anschliessend in der sog. Spitex seine Fortsetzung fand, oder gründete 2002 eine Kindertagesstätte. Heute betreibt der Frauenverein zwar keine Waschküche mehr, bedürftige Menschen gibt es nach wie vor. Es sind ältere Personen oder alleinerziehende Eltern, die mit wenig Geld ihr Leben bestreiten und in die Kategorie der sogenannten Armutsbetroffenen gehören. Solche Personen haben keinen Spielraum für Ausgaben jenseits der absoluten Grundbedürfnisse. Hier ermöglicht der Frauenverein beispielsweise ein Weiterkommen durch Weiterbildung (z.B. Sprachkurse) oder unterstützt Freizeitaktivi­täten von Kindern.
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Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab dem 1. Januar 2025
Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, das am 18. März 2022 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, enthält Massnahmen, um solche Missbräuche einzudämmen. Es betrifft das Obligationenrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Straf- und Steuerrecht. Besonders Treuhänder, Buchhalter und Revisionsstellen müssen sich auf die neuen Vorschriften einstellen.
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Standortbestimmung und Perspektiven für Schweizer KMU
Die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen wird immer präsenter und wichtiger. Dies resultiert unter anderem daraus, dass die gesetzlichen Regelungen laufend überarbeitet und strenger werden. Auch der Bundesrat beschäftigt sich vermehrt mit solchen Themen und möchte die gesetzlichen Regelungen zukünftig verstärkt an die EU angleichen.
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Warum jede Firma vorbereitet sein sollte
In der heutigen, stark digitalisierten Arbeitswelt ist die IT ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensstruktur. Daten werden online gespeichert, Prozesse automatisiert und Kommunikation findet überwiegend digital statt. Was passiert aber, wenn plötzlich ein IT-Ausfall das gesamte System lahmlegt? Die Folgen reichen von Arbeitsunterbrechungen bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten und Image-Schäden. Daher ist ein gut durchdachter Notfallplan unerlässlich, um im Ernstfall rasch und kontrolliert reagieren zu können.
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