WEIL SIE EINE GESETZLICHE PFLICHT ZU EINEM ERFOLGSFAKTOR UMMÜNZEN!
Ordentliche oder eingeschränkte Revision, Spezialprüfung oder Prüfung von Jahresrechnungen der öffentlichen Verwaltung nach HRM2: Prüfungen helfen Ihnen als Unternehmer oder Entscheidungsträger, die Erreichung Ihrer Ziele wirksam und kontinuierlich zu überwachen.
Die wirksame Unterstützung des Unternehmers bei der Erreichung seiner Ziele, ist unser Verständnis eines Prüfungsauftrages. Mit der Forderung nach der einwandfreien Corporate Governance werden kompromisslos hohe Ansprüche an die Integrität der externen Prüfung gestellt. Wir orientieren uns an den Eigenheiten jeder Branche und an den Besonderheiten jedes Kunden. Wir wählen ein effizientes, nutzen- und risikogesteuertes Vorgehen, wenden eine weite Prüfungsoptik an, die sich nicht auf die Zahleninterpretation des Jahresabschlusses beschränkt, sondern das Unternehmensumfeld, die Unternehmensstrategie und die operativen Prozesse mit einbezieht.
Als Revisionsexperten nach Obligationenrecht führen wir seit Jahren anspruchsvolle, sogenannte «ordentliche Revisionen» durch. Von diesem umfassenden Erfahrungsschatz profitieren Sie natürlich auch bei «eingeschränkten Revisionen» – z.B. für Steuer- und Prozessoptimierungen.
IM BEREICH WIRTSCHAFTSPRÜFUNG STEHEN WIR IHNEN ZUR VERFÜGUNG:
als ordentliche gesetzliche Revisionsstelle
als gesetzliche Spezialprüfer bei Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie bei anderen Sonderprüfungen
als Kontrollstelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge BVG
als Kontrollstelle gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
als externe Rechnungsprüfungsstelle von öffentlichen Verwaltungen
zur Beurteilung interner Kontrollsysteme im Rechnungswesen, Expertisen und Gutachten
für Due-Diligence-Prüfungen