DAMIT SIE AUCH IM AUSLAND IM HEIMVORTEIL SIND!

Weil wir die Schweizer Steuerregelungen kennen, Erfahrung haben in der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland und in ständigem Kontakt sind mit deutschen Steuerberatungsbüros.

Für Ihr Unternehmen finden wir praxisorientierte Antworten auf steuerliche Fragestellungen zwischen den beiden Länderen Schweiz und Deutschland. Unsere Beratungstätigkeit basiert auf der Kenntnis der nationalen Regelungen in internationalen Steuerfragen. Zudem verfügen wir über die erforderliche Erfahrung bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz – Deutschland. Seit vielen Jahren sind wir für kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerberatung tätig. Dabei arbeiten wir regelmässig mit deutschen Steuerberatungsbüros zusammen.

Mit unserem Partnerbüro Spitznagel & Partner in Singen/Deutschland besteht eine enge Kooperation. Über die zwei Partner Spitznagel & Partner und Mannhart & Fehr Treuhand AG sowie die Schwerpunkte unserer Beratungskompetenz erfahren Sie mehr auf unserer gemeinsamen Homepage:

www.steuerberatung-ch-d.ch
oder
www.steuerberatung-ch-d.de

AHV-Reform – Auswirkungen des Ja zum Frauenrentenalter 65
Am 25. September 2022 sagte das Schweizer Stimmvolk nach einer langen Zeit wieder einmal Ja zu einer AHV-Reform.

News

25. Februar 2025
Steuerrecht #10: Privatanteil bei Luxusfahrzeugen
Am 27. Januar 2025 veröffentlichte das Kantonale Steueramt eine aktualisierte Weisung zur Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden sowie zur Berechnung des Privatante