Ausgabe follow up 2018
Die Qual der Pensionskassenwahl
Unternehmen, welche keine firmeneigene Pensionskasse besitzen, schliessen sich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge üblicherweise einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung an. Es lohnt sich, auch wenn man die Qual der Wahl hat, einen Anschlussvertrag in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis periodisch zu überprüfen (alle 3 bis 5 Jahre).Eine Marktausschreibung respektive Evaluation der Pensionskassenlösung ist komplex, anspruchsvoll und hat viele Elemente, die zu beachten sind. Trotzdem sollte man sich davon nicht abschrecken lassen und periodisch eine Überprüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses durchführen.Der Markt der beruflichen Vorsorge ist stark in Bewegung, und dies nicht erst seit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Themenbereiche wie Langlebigkeit (Umwandlungssätze, Altersstruktur eines Betriebs), Tiefzinsphase, Vollversicherungslösung oder teilautonome Lösung, Kostenunterschiede (Risikoprämie, Verwaltungskosten), Digitalisierung etc. stehen im Fokus.Nachfolgend greifen wir die wichtigsten Themenbereiche auf, die bei einem Vergleich von Pensionskassenlösungen im Zentrum stehen.
Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) – Indirekte Steuererhöhung bei Geschäftsfahrzeugen
Mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde die FABI-Vorlage angenommen.Dies hat zur Folge, dass seit dem 1. Januar 2016 nur noch ein plafonierter Betrag für die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte in Abzug gebracht werden kann. Dieser beträgt CHF 3 000.– bei der Direkten Bundessteuer Auf kantonaler Ebene wurde in unserer Region der Abzug wie folgt begrenzt: Schaffhausen CHF 6 000.–, Thurgau CHF 6 000.–, Zürich (wirksam ab 2018) CHF 5 000.–.
Gesamtarbeitsvertrag – Erfordernisse Arbeitgeberkontrollen bei GAV-Betrieben
Gute Vorbereitung ist das A und O einer reibungslosen Arbeitgeberkontrolle. Wer von Beginn weg die massgebenden Bestimmungen beachtet und richtig umsetzt, hat nichts zu befürchten. Genau hier beginnt aber die grosse Herausforderung. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (AVE GAV) enthalten eine Vielzahl von Bestimmungen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieser Branche gelten. Es ist unerlässlich, sich die grundlegenden Kenntnisse anzueignen.
Grenzüberschreitende Steuerberatung Deutschland–Schweiz
Seit über 20 Jahren beraten wir in enger Zusammenarbeit mit unserem Partnerbüro in Singen Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen Fragestellungen.Unsere Zusammenarbeit hat sich aufgrund der immer stärkeren wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und der Schweiz in den letzten Jahren noch einmal stark intensiviert.
Pflichten des Arbeitgebers – Lohnverarbeitung mit Fokus auf Teilzeitarbeitsverhältnis
Für die Teilzeitarbeit gelten grundsätzlich die gleichen arbeits-, arbeitsvertrags- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wie für die Vollzeitbeschäftigung. Allerdings ergeben sich aus der zeitlich eingeschränkten Arbeit gewisse Besonderheiten, denen Arbeitgeber Beachtung schenken sollten.Das Gesetz definiert die Teilzeitarbeit als «regelmässige Leistung von stunden-, halbtage- oder tageweiser» Arbeit (Art. 319 Abs. 2 OR). In der Regel wird ein dem Pensum entsprechender Monatslohn vereinbart. Häufig entstehen in der Praxis jedoch Missverständnisse bei einer Stundenlohnvereinbarung. Zu beachten ist, dass auch Angestellte im Stundenlohn Anspruch auf realen Ferienbezug von mindestens vier Wochen pro Dienstjahr sowie auf Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung der Arbeit haben. Wenn das Betriebsreglement einen Anspruch auf einen 13. Monatslohn vorsieht, so gilt dies auch für Angestellte im Stundenlohn.