Ausgabe follow up 2019
Auf dem Weg zu einem zeitgemässen Erbrecht (Erbrechtsreform)
Das schweizerische Erbrecht wurde seit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches im Jahr 1912 nur punktuell verändert. Zu einem grossen Teil befindet es sich noch auf dem Stand von vor über 100 Jahren. Da sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftlichen Gegebenheiten seither stark verändert haben, tut eine generelle Überarbeitung und Modernisierung not.
Der Steuer-Siebenkampf
Steuerbelastungsvergleich für natürliche Personen zwischen Gemeinden der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich
Kryptowährungen aus Sicht des Treuhänders
Kryptowährungen waren vor einem Jahr in aller Munde. Der Wert von Bitcoin, der bekanntesten Kryptowährung, war Ende 2017 um das 20-Fache gegenüber dem Jahresbeginn angestiegen und hatte vor allem mit einer Rally im Dezember für Schlagzeilen gesorgt. Seither hat der Bitcoin wieder zwei Drittel seines damaligen Werts verloren, und auch der mediale Hype ist rückläufig. Nichtsdestotrotz bleibt das Thema präsent, und wir zeigen nachfolgend die wichtigsten Punkte bezüglich Steuern und der Bilanzierung von Kryptowährungen auf.Wir verzichten an dieser Stelle darauf, die Kryptowährungen technisch im Detail zu erklären, und gehen auch nicht darauf ein, ob diese sich als Anlageinstrument eignen oder nicht. Solche Erklärungen und Analysen gehören in die Kompetenz der Spezialisten und Finanzanalysten.
Mein Gedächtnis, die Schatzkammer meines Lebens
Wie war Ihr Name schon wieder? Wissen Sie manchmal auch nicht mehr, wo Ihnen der Kopf steht? Keine Angst, Ihre geistigen Ressourcen sind noch lange nicht ausgeschöpft.Der durchschnittliche Mensch ist schon überfordert, wenn er sich drei bis vier Namen und noch einige Kleinigkeiten merken muss. Ich zähle mich zum Durchschnitt und spüre meine Grenzen täglich schmerzlich. Ein Seminar, das Besserung verspricht, hat deshalb meine Aufmerksamkeit erregt: Das hörte sich gut an. Gelernt habe ich dabei viel, über das menschliche Gehirn ganz allgemein wie auch über mich.In jedem gesunden Gehirn sitzt ein leistungsstarkes Gedächtnis, unabhängig vom Alter und von der Ausbildung, auch wenn der Volksmund das Gegenteil spricht. Das Gedächtnis darf nicht isoliert betrachtet werden, es ist ein Mix zwischen unseren Gefühlen, der Wahrnehmung, der Wichtigkeit vom Lernstoff und unseren Sinnen.Unser Gedächtnis hat die Fähigkeit, sich Dutzende von Daten zu merken wie Namen, Gesichter, Zahlen, Termine, Handlungs- und Prozessabläufe, Kontexte, Redewendungen, Witze, Zitate und Gewohnheiten aller Art. All diese Daten werden bewertet, sortiert, gespeichert und können im richtigen Zeitpunkt wieder abgerufen werden wie auch die damit verbundenen Gefühle und Erlebnisse.Das Geheimnis liegt in der richtigen Wahrnehmung. Je mehr Sinne wir beim Aufnehmen anwenden wie Sehen, Hören, Riechen und Tasten, je höher ist der Lern- und Memoriereffekt. Bilder gehen tiefer als nur Gehörtes. Das Wichtigste ist das Visualisieren, die Vorstellungskraft. Ein guter Rhetoriker hat eine bildhafte, blumige und witzige Sprache, damit wird er verstanden und bleibt in guter Erinnerung.Das Gedächtnis ist die im Alltag wichtigste Gehirnleistung. Jedes Wissen ist Gedächtnis, Schrift und Sprache sind Leistungen, die das Gedächtnis vollbringt, ebenso Orientierung, Handlungsabläufe und Bewertendes wahrnehmen und erkennen. Das Gedächtnis ist auch Ursache unserer Gefühle, denn Gefühle resultieren unmittelbar aus Bewertungen unserer Erlebnisse.Ich erlernte die Grundregeln der Memorytechnik. Zur Memorytechnik gehören Interesse als Grundvoraussetzung, 5 Sinne, die wir fürs Memory in Verbindung bringen, Bewegung (das Gehirn speichert Bilder), Assoziation wie gedankliche Verknüpfung, viele andere Begriffe, Worte und Ideen, Humor (verwendet Vorstellungskraft und Belebung), Fantasie, Struktur (Formen in Verbindung mit Zahlen bilden eine Struktur), Symbole, Farben (farbige Notizen prägen sich besser ein).Ich war erstaunt, wie ich mit all diesen Hilfsmittel innerhalb von 15 Minuten 60 Namen spielend speichern und genau diese Namen zwei Stunden später problemlos abrufen konnte, obwohl in der Zwischenzeit ein komplett anderes Gedankengut bearbeitet wurde.Vergesslichkeit hat mit dem Alter nichts zu tun, denn in jedem gesunden Gehirn sitzt ein starkes Gedächtnis. Das Gedächtnis lebt von dem, was es bekommt, das Herz von dem, was es gibt.Merke: Geistige Nahrung hat nie zu viele Kalorien.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Mit Kreisschreiben Nr. 40 vom 11. März 2014 hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Praxisverschärfung betreffend die Rückerstattung der Verrechnungssteuer eingeführt. Insbesondere wurde in der Folge bei fahrlässig unvollständiger Deklaration von verrechnungssteuerpflichtigen Erträgen die Rückerstattung (bzw. die Anwendung des Meldeverfahrens) mit Bezug auf dieses Kreisschreiben verweigert, was in vielen Fällen zu Unverständnis und roten Köpfen führte. Wiederholten Vorstössen auf politischer Ebene ist es zu verdanken, dass eine Rückkehr zur früheren Praxis nun unmittelbar bevorsteht.Ein neuer Absatz 2 als Ergänzung des Artikel 23 Bst. b VStG soll Abhilfe schaffen, damit ordnungsgemässe Deklaration als eine der Voraussetzungen für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer vorliegt bei
• einer korrekten Deklaration in der Steuererklärung;
• einer rechnerischen Korrektur;
• einer Aufrechnung der nicht deklarierten Einkünfte oder Vermögen durch die Steuerbehörde aus eigener Feststellung;
• einer Nachdeklaration durch den Empfänger der verrechnungssteuerpflichtigen Leistung, spontan oder nach einer Intervention der Steuerbehörde) vor Eintritt der Rechtskraft der direktsteuerlichen Veranlagungsverfügungen bzw. der Nachsteuerverfügungen, was auch eine Nachdeklaration im Rahmen einer straflosen Selbstanzeige einschliessen sollte.Entscheidend wird die Motivation für die Nachdeklaration sein. Kann die Steuerverwaltung versuchte Steuerhinterziehung nachweisen, ist die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zu verweigern.Die Referendumsfrist läuft bis Mitte Januar 2019. Sollte das Referendum nicht ergriffen werden (bis dato haben wir keine Veranlassung zu einer gegenteiligen Annahme), wird die Änderung Ende Januar 2019 in Kraft gesetzt, mit Wirkung per 1. Januar 2019 und Rückwirkung für alle noch nicht rechtskräftig entschiedenen Fälle ab 1. Januar 2014
Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)
Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt. Aufgrund dieses Volksentscheides blieb das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften (Holding, gemischte Gesellschaften) in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Dies führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Im Übrigen hat die Ablehnung der USTR III dazu geführt, dass die EU die Schweiz auf eine «graue Liste» gesetzt hat.Einer der Schlüsselfaktoren der Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft ist eine konkurrenzfähige Steuerbelastung für Unternehmen. Die Schweiz befindet sich hier in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Staaten. Die heutigen Regeln für die sogenannten Statusgesellschaften werden von unseren Handelspartnern nicht mehr akzeptiert und müssen weiterentwickelt werden. Daraus folgt, dass international tätige Konzerne künftig etwas höhere Steuern bezahlen müssen. Im Gegenzug erhalten sie eine erhöhte Rechtssicherheit betreffend die grenzüberschreitende Besteuerung. Für ordentlich besteuerte KMU hingegen ergibt sich dank den geplanten Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen eine tiefere Steuerbelastung.Die Verknüpfung der ursprünglichen Steuervorlage 17 mit der AHV-Finanzierung sorgt für einen sozialen Ausgleich, der insbesondere Personen mit eher tiefen Einkommen zugutekommt.