Ausgabe follow up 2025

Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Im Kanton Schaffhausen wird ab 1. Januar 2025 mit Art. 31a1 bzw. Art. 66a Abs. 1 StG SH2 ein attraktives Instrument für die Senkung der Steuerbelastung bei Unternehmen3 eingeführt. Dies ist ein Instrument, welches der Förderung des Innovationsstandortes Schaffhausen dient und für alle Unternehmen interessant ist, welche neben der klassischen Forschung und Entwicklung an der Entwicklung oder Verbesserung neuer Produkte oder Verfahren arbeiten4.
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Änderungen bei der MWST ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz bedeutende Änderungen im Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Mit der Teilrevision des MWSTG und der überarbeiteten Mehrwertsteuerverordnung werden die nächsten Anpassungen umgesetzt. Einige dieser Änderungen sind Verschärfungen, während andere darauf abzielen, bestehende Wettbewerbsverzerrungen und Besteuerungslücken zu beseitigen.Zu ausgewählten Themen haben wir im Folgenden Informationen und Erläuterungen für Sie zusammengestellt.
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Aufgaben eines Frauenvereins im Wandel der Zeit
Familien ohne eigenes Waschhaus, fehlende Säuglingswäsche bei bedürftigen Wöchnerinnen und eine Brockenstube, die an der Ungunst der Zeit leidet. Diese Probleme schildert der Jahresbericht 1939 des Gemeinnützigen Frauenvereins Schaffhausen. Der Vereinsvorstand bestand damals aus 14 Personen und die Einnahmen beliefen sich gemäss damaliger Jahresrechnung auf CHF 2’812.87, die Ausgaben auf CHF 2’576.85. Der aktuell sechs Personen zählende Vorstand stellte an der letzten Versammlung betreffend den Jahresabschluss 2023 dem Ertrag von CHF 994’359.05 einen Aufwand von CHF 933’581.79 gegenüber.Nicht nur die Rechnung des Frauenvereins, auch dessen Aufgaben veränderten sich mit dem gesellschaftlichen Wandel. Der Verein packte immer wieder neue Vorhaben an, begann in den 1970ern den Aufbau eines Netzes von Haushaltshilfen, das anschliessend in der sog. Spitex seine Fortsetzung fand, oder gründete 2002 eine Kindertagesstätte. Heute betreibt der Frauenverein zwar keine Waschküche mehr, bedürftige Menschen gibt es nach wie vor. Es sind ältere Personen oder alleinerziehende Eltern, die mit wenig Geld ihr Leben bestreiten und in die Kategorie der sogenannten Armutsbetroffenen gehören. Solche Personen haben keinen Spielraum für Ausgaben jenseits der absoluten Grundbedürfnisse. Hier ermöglicht der Frauenverein beispielsweise ein Weiterkommen durch Weiterbildung (z.B. Sprachkurse) oder unterstützt Freizeitaktivi­täten von Kindern.
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Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab dem 1. Januar 2025
Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, das am 18. März 2022 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, enthält Massnahmen, um solche Missbräuche einzudämmen. Es betrifft das Obligationenrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Straf- und Steuerrecht. Besonders Treuhänder, Buchhalter und Revisionsstellen müssen sich auf die neuen Vorschriften einstellen.
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Standortbestimmung und Perspektiven für Schweizer KMU
Die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen wird immer präsenter und wichtiger. Dies resultiert unter anderem daraus, dass die gesetzlichen Regelungen laufend überarbeitet und strenger werden. Auch der Bundesrat beschäftigt sich vermehrt mit solchen Themen und möchte die gesetzlichen Regelungen zukünftig verstärkt an die EU angleichen.
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Warum jede Firma vorbereitet sein sollte
In der heutigen, stark digitalisierten Arbeitswelt ist die IT ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensstruktur. Daten werden online gespeichert, Prozesse automatisiert und Kommunikation findet überwiegend digital statt. Was passiert aber, wenn plötzlich ein IT-Ausfall das gesamte System lahmlegt? Die Folgen reichen von Arbeitsunterbrechungen bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten und Image-Schäden. Daher ist ein gut durchdachter Notfallplan unerlässlich, um im Ernstfall rasch und kontrolliert reagieren zu können.
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