Ausgabe follow up 2021

Änderungen bei quel­len­steu­er­pflicht­ig­en Ar­beit­neh­men­den/Quel­len­steu­er­revision 2021
Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
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Ausblick Teilrevision des Mehr­wert­steu­er­ge­setzes und der -verordnung
Ursprünglich wollte der Bundesrat die Mehrwertsteuer radikal vereinfachen. Die Vorlage bestand aus zwei Teilen.
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Covid–19-Kredite und Ihr Einfluss auf den Abschluss 2020
Im Jahr 2020 wurden vom Bundesrat aufgrund der Coronanotsituation mehrere KMU-Unterstützungsmassnahmen erlassen.
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Gleichstellungsgesetz – Lohngleichheitsanalyse
Das Gleichstellungs­gesetz wurde am 14. Dezember 2018 durch das Parlament angepasst. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten (Headcounts ohne Lernende) sind neu zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet.Gemäss der Bundesverfassung haben Männer und Frauen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV). Diesem Grundsatz soll mit der neu eingeführten Lohngleichheitsanalyse verstärkte Beachtung geschenkt werden.
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Konkubinat – Eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein hat Vor- und Nachteile
Die Zahl der Eheschliessungen sinkt Jahr für Jahr. Heute leben bereits mehr als 1 Million Schweizerinnen und Schweizer in der Form des Konkubinats. Doch was ist überhaupt ein Konkubinat? Was sind die finanziellen Konsequenzen dieser Lebensform?
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Neuerungen im Steuerrecht
Auch im Jahr 2021 warten die Steuerämter mit einigen Änderungen auf. Es sind vor allem folgende Themen, die es zu beachten gilt:
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Revision des Aktienrechts: Die wichtigsten Punkte für KMU
Die Modernisierung betrifft u.a. das Aktienkapital, die Corporate Governance, Aktionärsrechte, Vergütungen, das Sanierungsrecht und die Vertretung der Geschlechter, ohne die Kernprinzi­pien des Schweizer Aktien­rechts aufzugeben. Die Schweiz wird als Unternehmensstandort noch attraktiver werden.Im Jahr 2005 initiierte der Bundesrat die so­ge­nannte «grosse» Aktienrechtsrevision. 2009/2010 wurde der Entwurf in drei Vorlagen gesplittet. Seither wurden die Vorlage 3, die Erhöhung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision, und die Vorlage 2, die Revision des Rechnungslegungsrechts, in Kraft gesetzt. Zwischenzeitlich erforderte die Umsetzung der Minder-Initiative (VegüV, Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften) weitere Anpassungen. Am 19. Juni 2020 hat das Parlament nun der verbleibenden Vorlage 1, der Revision des schweizerischen Aktienrechts, zugestimmt, und die Referendumsfrist ist am 8.10.2020 ungenutzt verstrichen. Somit ist nun klar, welche Anpassungen und Modernisierungen auf KMU zukommen. Unklar ist einzig der Zeitpunkt des Inkrafttretens, der vom Bundesrat noch fest­zulegen ist. Aus heutiger Sicht erscheint der 1. Januar 2022 als realistisch.Damit schweizerische Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften von der grösseren Flexibilität und den neuen Instrumenten profitieren und sicherstellen können, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden, sollten sie ihre Statuten und internen Reglemente überprüfen und an die neuen Bestimmungen anpassen. Mit Inkrafttreten wird eine zweijährige Übergangsfrist zu laufen beginnen. Bisher gültige Bestimmungen, die den neuen Vorschriften zuwiderlaufen, werden dann ihre Gültigkeit verlieren.Die wichtigsten Änderungen der Aktienrechtsrevision für KMU
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Rückerstattung einerseits der MWST auf Radio- und Fernsehabgabe und andererseits der Unternehmensabgabe für gewinnschwache Unternehmen
Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben worden.Am 25. September 2020 hat das Parlament nun das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren verabschiedet.
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