Ausblick Teilrevision des Mehr­wert­steu­er­ge­setzes und der -verordnung

Ursprünglich wollte der Bundesrat die Mehrwertsteuer radikal vereinfachen. Die Vorlage bestand aus zwei Teilen.

Teil A enthielt Massnahmen, welche die Handhabung der Mehrwertsteuer erleichterten. Diese sind im Januar 2010 in Kraft getreten. Auf den Teil B, der die Steuersätze vereinheitlichen und viele Steuer­ausnahmen aufheben wollte, trat das Parlament hingegen nicht ein. Im September 2016 ver­abschiedete das Parlament eine Teilrevision, die mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen abbaut.

Im Juni 2020 hat der Bundesrat eine weitere Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die angestrebte Revision schafft in Bezug auf die Entrichtung der Mehrwertsteuer in den meisten Fällen gleich lange Spiesse für inländische und ausländische Firmen. Zudem wird die Mehrwertsteuer auf bestimmte Güter und Dienstleistungen reduziert oder abgeschafft. Schliesslich werden gewisse steuerliche Ungleichbehandlungen in Bezug auf vergleichbare Aktivitäten behoben. Die Vorlage umfasst verschiedene Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung.

Die wichtigsten Änderungen

  • Internet-Versandhandelsplattformen werden anstelle der ausländischen Versandhandelsunternehmen für alle über sie erfolgten Verkäufe steuerpflichtig. Sendungen von steuerpflichtigen Plattformen und Versandhandelsunter­nehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können mit einem Einfuhrverbot belegt oder vernichtet werden.
  • Einführung der freiwilligen jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen
  • Bezugsteuerpflicht für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Inland an steuerpflichtige Unternehmen durch ausländische Unternehmen
  • Einführung der Bezugsteuerpflicht im Inland für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und dergleichen
  • Gesetzliche Vermutung, wonach eine vom Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Zahlung auch mehrwertsteuerrechtlich eine Subvention ist
  • Unterstellung der Produkte für die Monatshygiene unter den reduzierten Steuersatz

Zur Betrugsverhinderung soll die Bezugsteuerpflicht im Inland für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten eingeführt werden. Bis diese Gesetzesbestimmung in Kraft tritt, wird mittels Verordnungsänderung das Meldeverfahren vorgeschrieben.

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Funktionen der Online-MWST-Abrechnung

  • Elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung
  • Nachträgliche Korrekturabrech­nungen sind möglich.
  • Ein PDF der Abrechnung kann heruntergeladen werden. Es ist auch möglich, die Abrechnung mit Einzahlungsschein auszudrucken.
  • Zugriff für einen (externen) Beauftragten (z.B. eine Treuhänderin oder einen Treuhänder) zur Erfassung der MWST-Abrechnung. Die Einreichung erfolgt anschliessend durch den Steuerpflichtigen.
  • Beantragen von Fristverlänge­r­ungen ist bereits jetzt nur noch elektronisch möglich.
  • Nachverfolgung und Übersicht über die eingereichten Abrechnungen
  • Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigungen
  • Auch die Verrechnungssteuer und die Unternehmensabgabe für Radio und TV laufen über diese Plattform.

Fazit

MWST-Brancheninfos finden Sie auf: www.estv.admin.ch/mwst/aktuell

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Patrik Schweizer

Mandatsleiter
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen, Revisionsexperte