Grenz­über­schrei­ten­de Steu­er­be­ra­tung Deutschland–Schweiz

Seit über 20 Jahren beraten wir in enger Zusammenarbeit mit unserem Partnerbüro in Singen Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen Fragestellungen.Unsere Zusammenarbeit hat sich aufgrund der immer stärkeren wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und der Schweiz in den letzten Jahren noch einmal stark intensiviert.

Unsere Partner/​Team

Mit Spitznagel & Partner, unserem Partner­büro in Singen, verfügen wir über ein eingespieltes Team von sechs Fachspezialisten, welches Sie in allen steuerlichen Fragestellungen beraten und begleiten kann. Weitere Informationen dazu können Sie gerne auf unserer Website (http://www.steuerberatung-ch-d.ch/) nachlesen.

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit unserer beiden rechtlich unabhängigen Unternehmen wird massgeblich durch die Bedürfnisse unserer Mandanten definiert. Dabei können unsere Mandanten davon profitieren, dass wir dieselbe Sprache sprechen und die Probleme, vor allem aber auch die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Steuerberatung kennen.

Unser Leistungsangebot

Die Schwerpunkte unserer Beratungskompetenz bei grenzüberschreitenden Fragestellungen umfassen unter anderem folgende Dienstleistungen:

Privatpersonen

  • Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
  • Internationaler Wochenaufenthalter
  • 60-Tage-Regelung
  • Erstellen von Steuererklärungen

Kleine und mittelständische Unter­nehmen

  • Gründung eines Unternehmens im Nachbarland
  • Erstellen von Jahresrechnungen und Steuer­erklärungen
  • Abkommen mit Steuerbehörden für Ansiedlung und Steuerbefreiung
  • Abwicklungen mit der Finanzverwaltung
  • Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften: Mehrwertsteuerstellvertretung

nota bene

Eine erfolgreiche Steuerplanung über die Grenzen hinweg bedingt eine enge Zusammenarbeit der Steuerberater vor Ort.

News

25. Februar 2025
Steuerrecht #10: Privatanteil bei Luxusfahrzeugen
Am 27. Januar 2025 veröffentlichte das Kantonale Steueramt eine aktualisierte Weisung zur Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden sowie zur Berechnung des Privatante