Ausgabe follow up 2016
Alles richtig vorbereitet und geplant. – Aber wie sag ichs meinen Kunden?
Der ganze Prozess einer Nachfolge dauert erfahrungsgemäss mindestens 5 Jahre. Dafür setzen Unternehmen (in der Regel) genügend Planungszeit ein.Dass ein Generationenwechsel, soll er denn erfolgreich sein, auch kommuniziert werden müsste, wissen zwar alle, aber… «Sollten wir auch die Medien informieren?» «Reicht nicht einfach ein Brief, und damit hat sich’s?» Tauchen solche oder ähnliche Fragen kurz vor dem Generationenwechsel noch auf, ist definitiv etwas schief gelaufen. Denn ein Kommunikationskonzept scheint nicht zu existieren. Das ist insofern bedauerlich, als zwar viel in die Nachfolgeplanung investiert worden ist, aber offenbar nur wenige bis keine zielgerichteten Gedanken in die Kommunikation. Diese «Nachlässigkeit» kann fatale Folgen haben. – Warum?Sowohl unternehmensintern wie bei verschiedensten externen Anspruchgruppen löst das Bekanntwerden eines Generationenwechsels die unterschiedlichsten denkbaren Reaktionen aus.Das ist verständlich. Denn bisher ist alles rund gelaufen. Man kennt sich und seine engsten Bezugspersonen sehr gut, und dies oft seit vielen Jahren. Das Vertrauen ist da und gross. Die Sicherheit ebenfalls. Daily Business läuft gut und bequem. – In dieser Situation bedeutet ein Generationenwechsel
GAV – Lohnabrechnung als Stolperstein
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen Arbeitgebern oder deren Verbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien abgeschlossen. Die Bestimmungen, welche in einem GAV vereinbart werden, haben zum Teil einen Einfluss auf die Lohnabrechnung. Mittels eines Gesamtarbeitsvertrages können Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der Arbeitsverhältnisse geregelt werden. Daher ist es unerlässlich, immer zu prüfen ob ein GAV besteht und folgende Bestimmungen bei der Erstellung einer Lohnabrechnung mit dem GAV gut abzustimmen:
GENERATIONENWECHSEL: AUCH BEI UNS!
Nachfolgeregelung war und ist immer wieder ein Thema in unserer täglichen Beratungstätigkeit. Und somit auch in unserer Kunden- und Hauszeitschrift. Doch jetzt betrifft es Mannhart & Fehr ganz direkt: Live und auf den folgenden Seiten. Lernen Sie in dieser Ausgabe bekannte und neue m&F-Gesichter kennen. Und darüber hinaus unter anderem auch Neuigkeiten und Wissenswertes zu Steuern ab 2017.Steht die Planung einer Nachfolge ins Haus, so stellt man immer wieder bass erstaunt fest, wie rasch doch die Zeit vergeht. «Eben erst», also vor dreissig Jahren(!),ist Bruno Mannhart in unser Unternehmen eingetreten. Und heute präsentiert er mit Simon Fehr bereits seinen Nachfolger. Erfahren Sie von beiden mehr in den Interviews – und auch über die gleichzeitig mit Julien Carrard neu formierte Geschäftsleitung.Ab diesem Monat ist das neue Steuerabkommen zum Automatischen Informations-austausch mit der EU in Kraft. Wissen Sie alles Nötige darüber sowie auch über die Unternehmenssteuerreform III? – Hier finden Sie dazu einige wesentliche Fakten als Ergänzung zu all den vielen teils widersprüchlichen Informationen, Meinungen und Kommentaren der letzten Zeit.Und «quo vadis Mehrwertsteuer»? – Ende 2017 läuft die «Invalidenversicherungssanierungs-Regelung» aus. Sinken ab 1.1.2018 allenfalls die Mehrwertsteuersätze wieder…?Viel Nützliches und Kurzweil wünschen wir Ihnen bei der Lektüre dieser neusten Ausgabe.