Ausgabe follow up 2024
Telearbeit – Auswirkung der Sozialversicherungen bei der Telearbeit (= Homeoffice)
Es kommt immer wieder die Frage auf, wie die Regelungen bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit im Homeoffice aussehen. Ab dem 1. Juli 2023 gibt es eine neue multinationale Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Ausführungen betreffen nur die Sozialversicherungen und nicht das Steuerrecht, welches separate Regelungen kennt.
Unser Partner «Munotverein Schaffhausen» stellt sich vor
Farbenfroh leuchtende Raketen schiessen in den Himmel und spiegeln sich in den strahlenden Augen hunderter Kinder, die es sich nach einem erlebnisreichen Nachmittag mit ihren Familien auf der Munotwiese bequem gemacht haben. Dieses Bild hat sich zahlreichen Schaffhauserinnen und Schaffhausern als eine ihrer ersten Erinnerungen an den Munot eingeprägt – und das bereits seit Generationen.Die Rede ist vom traditionellen Munot-Kinderfest. Kaum ein Kind in der Region, das mit Beginn des Sommers nicht bereits sehnsüchtig auf den alljährlichen Anlass wartet, der rund um den Munot mit zahlreichen Attraktionen aufwartet und in einem grossen Feuerwerk endet. Das Kinderfest ist aber nur eine von rund 20 bis 30 Veranstaltungen, die jährlich vom Munotverein organisiert werden.Mit seinen rund 4’500 Mitgliedern ist der Munotverein der grösste und zugleich einer der traditionsreichsten Vereine Schaffhausens. Gegründet wurde er 1839 von Johann Jakob Beck zum Abschluss der von ihm initiierten Restaurierungsarbeiten am damals verfallenen und vernachlässigten Munot. Ein Vereinszweck ist deshalb seit über 180 Jahren die «Erhaltung des Munots in seinem Charakter als historisches Bauwerk». Dass der Munot noch immer über der Stadt thront, ist also auch dem Munotverein und insbesondere seinem Gründer zu verdanken.
Zwischendividende nach neuem Aktienrecht
Bis zur aktuellen Aktienrechtsreform wurde grösstenteils die Ansicht vertreten, dass die Ausrichtung einer Zwischendividende unzulässig ist. Das bisherige Aktienrecht enthielt auch keine Bestimmungen zur Zwischendividende (die auch als Interimsdividende bezeichnet wird). Unter einer solchen Zwischendividende versteht man eine Dividende, die aus dem Geschäftserfolg des laufenden Jahres ausgeschüttet wird. Da in der Praxis das Bedürfnis zur Ausschüttung einer Interimsdividende immer mehr auftrat, wurde mit der aktuellen Aktienrechtsrevision mittels Schaffung einer rechtlichen Grundlage diese Möglichkeit geschaffen.Das neue Aktienrecht regelt in Artikel 675a OR, dass Zwischendividenden ausgeschüttet werden können. Eine statutarische Grundlage ist dazu nicht notwendig. Weil Zwischendividenden aber die Gefahr bergen, dass der Gesellschaft Mittel entzogen werden, obwohl das operative Geschäft bereits schlecht läuft oder die Liquidität dies gar nicht zulässt, muss vorab ein Zwischenabschluss erstellt werden. Die Generalversammlung kann gestützt auf den vom Verwaltungsrat erstellten Zwischenabschluss die Ausrichtung einer Zwischendividende beschliessen. Diese unübertragbare Befugnis der Generalversammlung wurde neu – nebst der Genehmigung des Zwischenabschlusses durch die Generalversammlung – in Art. 698 Abs. 2 Ziff. 5 OR eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung einer Zwischendividende geschaffen. Die gesetzliche Grundlage für den hierfür erforderlichen Zwischenabschluss wird in Art. 960f OR geregelt. Demnach ist ein Zwischenabschluss nach den Vorschriften zur Jahresrechnung zu erstellen und enthält eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung und einen Anhang. Das Gesetz lässt allerdings gewisse Vereinfachungen oder Verkürzungen zu, sofern keine Beeinträchtigung der Darstellung des Geschäftsgangs entsteht.Bei der Festsetzung der Zwischendividende sind sodann vorab die Zuweisungen an die gesetzlichen und freiwilligen Reserven vorzunehmen (Art. 675 Abs. 3 i.V.m. Art. 671 ff. OR). Der Zwischenabschluss muss vor dem Beschluss der Generalversammlung von der Revisionsstelle geprüft werden, ansonsten ist der Beschluss der Generalversammlung nichtig (Art. 675a Abs. 2 f. i.V.m. Art. 731 OR). Die Sorgfaltspflicht verbietet es dem Verwaltungsrat zudem, der Generalversammlung eine Dividende vorzuschlagen, wenn dies die erforderliche Liquidität der Gesellschaft gefährden könnte. Die Revisionsstelle prüft den Zwischenabschluss sowie den Antrag des Verwaltungsrates an die Generalversammlung betreffend die Verwendung des Zwischengewinns und die Zuweisung an die Reserven. Die Prüfungspflicht kann jedoch entfallen, falls gewisse spezifische Kriterien erfüllt sind. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die neue Aktienrechtsreform mit der Zwischendividende ein neues Instrument geschaffen hat, welches jedoch die Komplexität und den administrativen Aufwand erhöht und zusätzliche Pflichten mit sich bringt. Gerne sind wir für Sie da, falls Sie Fragen zur Zwischendividende haben oder falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.
Ausgabe follow up 2023
AHV-Reform – Auswirkungen des Ja zum Frauenrentenalter 65
Am 25. September 2022 sagte das Schweizer Stimmvolk nach einer langen Zeit wieder einmal Ja zu einer AHV-Reform. Wenn auch die Meinungen dazu auseinandergehen, haben wir uns mit den Konse-quenzenauseinanderzusetzen. Die Reform tritt voraussichtlich auf 2024 in Kraft und hat wichtige Folgen für alle Frauen und zukünftigen Pensionierten.
Fachartikel Steuerrecht – ESTV-Zinsrundschreiben – was gilt es zu beachten?
In der Schweiz existieren grundsätzlich keine konkreten Verrechnungspreisbestimmungen in den Steuergesetzen.
Mehrwertsteuer – Ausblick MWST 2023 und 2024
Am 25. September 2022 entschieden die Stimmberechtigten über eine Reform der AHV. Zur Abstimmung kamen zwei Vorlagen: die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Gesetzesänderung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21). Die Vorlagen wurden angenommen, so dass die Mehrwertsteuersätze voraussichtlich auf den 01.01.2024 erhöht werden.
Neues Datenschutzgesetz – Was bedeutet das für uns?
Stand bei der Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes
Unternehmensreformen – Einzelfirma oder juristische Person – Welche Gesellschaftsform passt zu mir?
Bei der Gründung einer eigenen Unternehmung stellt sich schon früh die Frage nach der passenden Rechtsform. Zur Wahl steht dabei in der Regel entweder die Einzelfirma oder eine juristische Person wie die AG bzw. die GmbH.
Ausgabe follow up 2022
Aktienrechtsrevision – Aktueller Stand und wichtige Punkte für KMU
Nachdem am 19. Juni 2020 die Vorlage zur Revision des neuen Aktienrechts im National- und im Ständerat angenommen wurde und am 8. Oktober 2020 die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, stand fest, dass der Modernisierung und der Anpassung an die wirtschaftlichen Bedürfnisse nichts mehr im Wege steht. Die beschlossenen Gesetzesänderungen wurden bisher sehr positiv aufgenommen, da sie doch einige Vereinfachungen und Flexibilisierungen mit sich bringen werden. Nachdem wir bereits in der letzten Follow-up-Ausgabe die Änderungen tabellarisch aufgezeigt haben, möchten wir in diesem Jahr einzelne Gesetzesanpassungen detaillierter beleuchten.
Ausblick MWST 2022 und 2023
In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen einen Ausblick auf die Teilrevision von Mehrwertsteuergesetz und -verordnung gegeben. Die rasante Entwicklung im Internethandel bewog den Bundesrat, Änderungen bei Versandhandelsplattformen vorzunehmen, die voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen.
Grundlagen des Datenschutzgesetzes
Sinn und Zweck des revidierten Datenschutzgesetzes ist der Schutz der Personendaten, und zwar so, dass die dazugehörende, natürliche Person selbst bestimmen kann, wie sie sich ihrer Umwelt präsentiert und wie sie von dieser wahrgenommen wird. Obwohl schon viel über das neue schweizerische Datenschutzgesetz und die artverwandte Europäische Datenschutzgrundverordnung geschrieben wurde, wird dies nicht immer klar verstanden. Im Zentrum des Datenschutzgesetzes steht also nicht die technische Sicherheit (Informationssicherheit oder Cybersecurity) als Schutz vor beispielsweise Datendiebstahl, sondern der Schutz derjenigen Person, deren Daten verarbeitet werden. Die technische Sicherheit wird aber vorausgesetzt.
IM AUSLAND WOHNEN – IN DER SCHWEIZ ARBEITEN
Personen, die im angrenzenden Ausland (Deutschland) leben und in der Schweiz einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, werden nach der innerstaatlichen Gesetzgebung sowie nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und unseren Nachbarstaaten besteuert. Damit man sich vollumfänglich auf seine berufliche Tätigkeit konzentrieren kann, ist es ratsam, die zivilrechtlichen und vor allem die steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Andernfalls droht eine Doppelbesteuerung.