Ausgabe follow up 2026
Risiken bei Earn-out-Klauseln
Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne aus der Veräusserung einer Beteiligung (AG oder GmbH) ist für natürliche Personen in der Schweiz ein tragender Grundsatz. Doch die Realität ist kompliziert, denn die Grenzziehung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und einer allfälligen Besteuerung dieses «Kapitalgewinnes» ist ein schmaler Grat und wird von Seiten der Steuerbehörden und der Rechtsprechung immer mehr verwässert. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der steuerlichen Problematik von Earn-out-Zahlungen.1
Fremdbeitrag von Heresta – Wesen eines Vorsorgeauftrages
Wer handelt für Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit?
Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. In diesem Fachartikel erklärt Dr. Beat Zoller von der Firma Heresta GmbH, worauf es beim Vorsorgeauftrag ankommt.
Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. In diesem Fachartikel erklärt Dr. Beat Zoller von der Firma Heresta GmbH, worauf es beim Vorsorgeauftrag ankommt.
Lohnausweis in der Schweiz
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einmal jährlich einen Lohnausweis für alle Mitarbeitenden auszustellen – egal, ob es sich um einen Konzern, ein KMU oder eine Privatperson handelt. Der Lohnausweis muss alle Leistungen und geldwerten Vorteile enthalten, die dem Arbeitnehmer im betreffenden Jahr im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zugeflossen sind. Dabei sind sowohl gesetzliche als auch formale Vorgaben zu beachten.
Darlehen an die Inhaber/innen einer AG oder GmbH
Gewährt eine Gesellschaft (juristische Person) ein Darlehen an ihre Anteilsinhaber, müssen nebst handelsrechtlichen Vorschriften auch einige steuerliche Punkte beachtet werden. Auf diese steuerlichen Aspekte möchten wir nachfolgend eingehen. Nicht selten werden Darlehen in einer Höhe oder Form gewährt, welche die Steuerverwaltungen als «simulierte Darlehen» auslegen könnten. Die finanziellen Folgen davon sind teilweise beträchtlich. Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand einiger relevanten Fragen aufzeigen, wo die Risiken und Grenzen solcher Darlehen liegen.
Mehrwertsteuer
Im Jahr 2025 traten in der Schweiz bedeutende Änderungen im Mehrwert-steuergesetz in Kraft. Mit diesen Anpassungen hat der Gesetzgeber die Weichen auf Vereinfachung, Digitalisierung und internationale Harmonisierung gestellt. Auch hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Verlauf des Jahres meh-rere neue Praxisfestlegungen veröffentlicht, welche die Umsetzung konkretisieren.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert wurde in der Schweiz erstmals 1915 infolge des Ersten Weltkrieges eingeführt. Neben der Krisenfinanzierung sollte er auch sicherstellen, dass Wohneigentümerinnen und -eigentümer steuerlich gleich behandelt werden wie Mieterinnen und Mieter – indem sie einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern mussten. Nach Jahrzehnten politischer Diskussionen hat die Schweizer Bevölkerung am 28. September 2025 der Abschaffung dieses Systems zugestimmt. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest, doch der Systemwechsel ist beschlossene Sache – und bringt grosse Veränderungen für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer.