Modernisiertes Aktienrecht – Vorsicht für Verwaltungsräte
Mit der Einführung der überarbeiteten Bestimmungen des Aktienrechts per 1. Januar 2023 wurden den Organen - insbesondere dem Verwaltungsrat - neue Pflichten auferlegt.Diese können das Haftungsrisiko noch weiter erhöhen. Liegt ein hälftiger Kapitalverlust vor (dies ist der Fall, wenn die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte der Summe aus Aktienkapital, nicht an die Aktionäre zurückzahlbare gesetzliche Kapitalreserven und gesetzlichen Gewinnreserven nicht mehr decken), muss bei Gesellschaften, welche über keine Revisionsstelle verfügen (sog. Opting-out), der Verwaltungsrat einen zugelassenen Revisor ernennen und die letzte Jahresrechnung vor ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung eingeschränkt prüfen lassen. Wird dies unterlassen, sind die Generalversammlungsbeschlüsse grundsätzlich nichtig.
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Neues Erbrecht ab 1.1.2023 in Kraft
Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil des revidierten Erbrechts in Kraft. Wichtige Anpassungen sind die Senkung der Pflichtteile der Nachkommen und die Abschaffung des Elternpflichtteils.Die Pflichtteile betragen neu ausnahmslos ½ des jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 470 und 471 nZGB). Die Pflichtteile der Nachkommen sind somit reduziert worden (von ¾ auf ½). Durch die Herabsetzung der Pflichtteile hat der Erblasser inskünftig mehr Freiheiten und Flexibilität bei der Zuweisung des verfügbaren Teils.Neue Pflichtteile ab 1.1.2023:
Kinder: ½
Eltern: -
Ehegatte und Kinder: ¼ und ¼
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Erhöhung Abzug für fremdbetreute Kinder per 1.1.2023
Good News: Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuern die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden.Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde auch im Kanton Zürich beantragt (die geplante Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum).
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Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeug ab 1. Januar 2022
Per 1. Januar 2022 beträgt der pauschal berechnete Privatanteil 0.9% pro Monat (respektive 10.8% pro Jahr) anstatt wie bisher 0.8% pro Monat (9.6% pro Jahr).
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Informationen und Hilfestellungen zur Quellensteuer-Revision 2021
Per 1. Januar 2021 ändert sich die Quellensteuer. Grund sind diverse Gerichtsurteile wegen Ungleichbehandlungen von Schweizer und EU-Bürgern. Ziel dieser Revision ist es, solche allfälligen Diskriminierungen zu eliminieren und im gleichen «Aufwisch» auch kantonale Unterschiede zu beseitigen.
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Eine der erfolgreichen m&F-Zauberformeln
Die Grundlage aussichtsreichen Unternehmertums sind – unter vielem anderen – der unaufhörliche Wissensaufbau und die dauernde Sicherung des Wissenstransfers, das beharrliche Aufrechterhalten der Innovationsbereitschaft und das N³, das als Garant für Stabilität, Kontinuität und Prosperität. Seit der Gründung gehört diese Grundlage zum eigentlichen Geheimrezept von Mannhart & Fehr.
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Kennen Sie unsere neuste «Visitenkarte»?
Sie sehen sie sofort, resp. werden von «ihr eingenommen», sobald Sie unsere Büros betreten. Denn seit diesem Jahr präsentiert sich unsere Empfangszone an der Winkelriedstrasse in völlig neuem Look.
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Stillstand ist der Anfang vom Rückstand
Oder wie es Philip Rosenthal viel gewandter ausgedrückt hat: «Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.» – Diesem Thema ist, im weitesten Sinne, auch unsere aktuelle follow up-Ausgabe gewidmet. Um unsere Leistungen professionell auszubauen und sowohl Beratung wie auch Betreuung unserer geschätzten Kundschaft weiterzuentwickeln, haben wir mit Fabian Scherle einen im Finanz- und Rechnungswesen bestens qualifizierten Mandatsleiter verpflichten können.
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