9. Oktober 2020

Informationen und Hilfestellungen zur Quellensteuer-Revision 2021

Per 1. Januar 2021 ändert sich die Quellensteuer. Grund sind diverse Gerichtsurteile wegen Ungleichbehandlungen von Schweizer und EU-Bürgern. Ziel dieser Revision ist es, solche allfälligen Diskriminierungen zu eliminieren und im gleichen «Aufwisch» auch kantonale Unterschiede zu beseitigen.

Für Sie als Arbeitgeber bringt diese Quellensteuer-Revision markante grundlegende Änderungen.

Die grössten Änderungen erfolgen im Bereich der Teilzeitbeschäftigten sowie der Stunden- und Tagelöhner. Für betroffene Arbeitgeber besteht deshalb künftig ein stärkeres Interesse darüber, welchen Tätigkeiten Mitarbeiter*innen ausserhalb der Unternehmung nachgehen, da der Arbeitgeber für die Quellensteuer der Schuldner der Leistung bleiben und somit das Risiko tragen wird. 

Unsere Quellensteuer-Spezialisten haben sich umfassend, gründlich und sorgfältig mit allen Facetten und Auswirkungen dieser neuen Quellensteuer auseinandergesetzt und für Sie die wichtigsten Abweichungen und Neuerungen zusammengestellt.

Sie erfahren nachfolgend «Das Wichtigste auf einen Blick» und «Die 5 wichtigsten Änderungen» als Kurzbeschrieb.

Am Schluss des Dokuments finden Sie 7 Detail-Themen, wozu wir Tabellen und anschauliche Praxisbeispieleerarbeitet haben. Drei davon haben wir angefügt, und weitere halten wir für Sie auf Anfrage oder für das persönliche Gespräch bereit.

Damit Sie sich als Arbeitgeber im Detail über die bevorstehenden Änderungen informieren und optimal darauf vorbereiten können, stehen Ihnen unsere Quellensteuer-Profis für eine Besprechung bei Ihnen oder bei uns gerne und kompetent zur Verfügung. Zögern Sie also nicht, mit Ihrem Berater oder mit unserem Sekretariat einen Termin zu vereinbaren.

Freundliche Grüsse

MANNHART + FEHR TREUHAND AG

Tabellarisches und Grafiken teil- und auszugsweise aus pwc-Seminar- sowie swissdec-Unterlagen –

All unsere Informationen zum Thema finden Sie kompakt zusammengestellt für Ihre Ablage in unserem PDF zum Thema.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Auszug diverser relevanter Neuerungen von Bundesgesetz und Verordnung:

  • Das quellensteuerpflichtige Einkommen wird praktisch einheitlich definiert.

  • Die Anwendung des Quellensteuercodes D (Nebenerwerb) entfällt für die Arbeitgeber. An deren Stelle kommt bei mehreren Teilzeittätigkeiten (auch Ersatzleistungen) eine komplexe Einkommenshochrechnung.

  • Das revidierte Gesetz verankert die Quellensteuerpflicht für den faktischen Arbeitgeber und für den unzulässigen Personalverleih aus dem Ausland.

  • Die Voraussetzungen zur Einreichung einer Steuererklärung (nachträgliche ordentliche Veranlagung) wurden angepasst und erweitert. Die Tarifkorrektur entfällt, und für abschliessend aufgeführte Situationen wird die Neuberechnung der Quellensteuern neu eingeführt.

  • Für unregelmässige Stundenlöhner gilt eine einheitliche Satzbestimmung.

  • Der Quellensteuersatz für den 13. Monatslohn im Monatsmodell muss neu mit Hilfe einer Spezialberechnungsformel bestimmt werden.

  • Bei Zuständigkeitswechsel des Kantons müssen Sie die Quellensteuern ab dem Folgemonat im neuen Kanton berechnen und abliefern.

  • ELM 5.0 wird eingeführt. Die Programme mit ELM 5.0 verifizieren dadurch die Berechnung.

  • Die Bezugsprovision wird auf 1 % bis 2 % reduziert.

  • Die Bestimmungen für Künstler und Sportler mit Wohnsitz im Ausland wurden präzisiert und angepasst.

All unsere Informationen zum Thema finden Sie kompakt zusammengestellt für Ihre Ablage in unserem PDF zum Thema.

Die 5 wichtigsten Quellensteuer-Änderungen im Kurzbeschrieb

Teilzeitbeschäftigte und Stunden-/Tagelöhner Die Annäherung an das Schweizer Steuersystem bedingt, dass neu das vollständige Einkommen (inklusive Nebenerwerb und Ersatzeinkünfte) als Grundlage für die Berechnung des Steuersatzes dient. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber einer nicht vollzeittätigen Person jede weitere Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern und auch Ersatzeinkünfte in die Satzbestimmung mit einbeziehen. Durch diese neue Praxis entfällt somit der Quellensteuertarif D für die Nebenerwerbstätig.

Untermonatige Ein- und Austritte Auch hier kommt die Satzbestimmung zur Anwendung. Tritt ein Mitarbeiter*in nicht auf Monatsbeginn ein oder auf Monatsende aus, muss für die Quellensteuersatzermittlung auf den ganzen Monat aufgerechnet werden.

13. Monatslohn Der Quellensteuersatz für den 13. Monatslohn muss neu mit Hilfe einer Spezialberechnungsformel bestimmt werden, falls der Mitarbeiter*in nicht die ganze Periode angestellt war.

Zuständigkeitswechsel des Kantons Die Zuständigkeit der Kantone wird neu geregelt. Ab 1. Januar 2021 muss in jedem Fall mit den zuständigen Kantonen abgerechnet werden. Eine allfällige Abrechnung nur über den Sitzkanton der Unternehmung wird nicht mehr möglich sein, falls Mitarbeiter*innen aus anderen Kantonen beschäftigt werden.

ELM 5.0 Zusammen mit der Quellensteuerrevision kommt auch ein neuer Standard für die Lohnprogramme. Bis anhin wurde in den verschiedenen Programmen mit ELM 4.0 Verifizierung gearbeitet. Diese beschränkte sich lediglich auf die Übermittlung von Informationen zwischen den Ämtern/Institutionen und dem Kunden. Neu soll mit ELM 5.0 zusätzlich die Berechnung im Programm verifiziert werden.

All unsere Informationen zum Thema finden Sie kompakt zusammengestellt für Ihre Ablage in unserem PDF zum Thema.

7 Detailinformationen zur Quellensteuer-Revision 2021

1. Wer ist quellensteuerpflichtig? (Grafik)

2. Wo ist man quellensteuerpflichtig? ( Grafik)

3. Was ist wann steuerpflichtig? *

4. Welche Tarifcodes werden ab 2021 angewendet? (Grafik)

5. Wie wird die Quellensteuer berechnet? *

6. ELM 5.0 (Elektronische Lohnmeldung) *

7. Monats- oder Jahresmodell? *

a. Monatsmodell mit Beispielen für

> aperiodische Leistungen

> 13. Monatslohn

> Teilzeiterwerbstätigkeit

> Stunden- und Tagelöhner

> Familienzulagen

b. Jahresmodell (kurzer Überblick)

* Weitere Grafiken, praktische Zahlenbeispiele und fachspezifische Erläuterungen halten wir für Sie auf Anfrage oder für das persönliche Gespräch bereit. Unsere Mandatsleiter und das Fachteam stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Wer ist quellensteuerpflichtig

Alle hier abgebildeten Informationen und Grafiken finden Sie in unserer Zusammenstellung als PDF.

2. Wo ist man quellensteuerpflichtig?

Alle hier abgebildeten Informationen und Grafiken finden Sie in unserer Zusammenstellung als PDF.

3. Welche Tarifcodes werden ab 2021 angewendet?

Alle hier abgebildeten Informationen und Grafiken finden Sie in unserer Zusammenstellung als PDF.

Für alle, die noch mehr Details erfahren wollen: Das Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung haben wir hier für Sie als PDF-Download verlinkt.