10. September
2022
Erhöhung Abzug für fremdbetreute Kinder per 1.1.2023
Good News: Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuern die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden.
Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde auch im Kanton Zürich beantragt (die geplante Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum).