10. September 2022

Erhöhung Abzug für fremdbetreute Kinder per 1.1.2023

Good News: Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuern die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde auch im Kanton Zürich beantragt (die geplante Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum).

 
Tobias Ehrensberger

Leiter Standort Winterthur
Dipl. Treuhandexperte, LL.M. UZH in International Tax Law