14. September 2022

Neues Erbrecht ab 1.1.2023 in Kraft

Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil des revidierten Erbrechts in Kraft. Wichtige Anpassungen sind die Senkung der Pflichtteile der Nachkommen und die Abschaffung des Elternpflichtteils.

Die Pflichtteile betragen neu ausnahmslos ½ des jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 470 und 471 nZGB). Die Pflichtteile der Nachkommen sind somit reduziert worden (von ¾ auf ½). Durch die Herabsetzung der Pflichtteile hat der Erblasser inskünftig mehr Freiheiten und Flexibilität bei der Zuweisung des verfügbaren Teils.

Neue Pflichtteile ab 1.1.2023:
Kinder: ½
Eltern: -
Ehegatte und Kinder: ¼ und ¼

 
Tobias Ehrensberger

Leiter Standort Winterthur
Dipl. Treuhandexperte, LL.M. UZH in International Tax Law