Elektronische MWST-Abrechnung

Die eidgenössische Steuerverwaltung will den Mehrwertsteuerpflichtigen die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen so leicht wie möglich machen. Deshalb steht seit einiger Zeit mit ESTV Suisse­Tax ein attraktives Onlineangebot zur digitalen Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung zur Verfügung.

Nach der Benutzerregistrierung und der nachträglichen Freischaltung für das Online-Portal der ESTV wird den Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuerabrechnung online zur Verfügung gestellt. Diese kann dann unter Einhaltung der unverändert geltenden Fristen digital ausgefüllt und eingereicht werden. Das elektronische «Abfüllen» der Mehrwertsteuerabrechnung direkt aus diversen Buchhaltungssystemen ist schon möglich oder zumindest vorgesehen.

Das Wichtigste in Kürze

Funktionen der Online-MWST-Abrechnung • Elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung • Nachträgliche Korrekturabrechnungen sind möglich • Ein PDF der Abrechnung kann heruntergeladen werden. Es ist auch möglich, die Abrechnung mit Einzahlungsschein auszudrucken. • Zugriff für einen (externen) Beauftragten zur Erfassung der MWST-Abrechnung • Die Einreichung erfolgt anschliessend durch den Steuerpflichtigen • Beantragen von Fristverlängerungen sind nur noch elektronisch möglich • Nachverfolgung und Übersicht über die eingereichten Abrechnungen • Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigungen

Zusammenarbeit mit dem Treuhänder

Die Zusammenarbeit mit einem (externen) Beauftragten, z.B. einem Treuhänder oder einer Treuhänderin, gestaltet sich sehr einfach. Durch Zuweisung der Berechtigung «Ausfüller» können Beauftragte die Abrechnung bei der ESTV erstellen, nicht aber einreichen.

Da der Superuser (Mehrwertsteuerpflichtiger) mittels E-Mails der ESTV immer über die Aktivitäten des oder der Beauftragten auf dem Laufenden ist, müssen keine zusätzlichen E-Mails mehr ausgetauscht werden. Der Superuser wird automatisch über die Ausfüllung der MWST-Anmeldung für das laufende Quartal oder Semester informiert und kann anschliessend die Einreichung (Genehmigung) vornehmen.

Damit ist das aus der traditionellen Abrechnungsmethodik bekannte und bestens bewährte Rollenspiel zwischen Mehrwertsteuerpflichtigen und Treuhändern gewährleistet.

FAZIT

News

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Patrik Schweizer

Mandatsleiter
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen, Revisionsexperte