10. Januar 2023

Steuerrecht #3: Verrechnungspreise – nicht nur ein internationales Problem

Die Verrechnung von Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu Marktpreisen erfolgen. Dies gilt sowohl für Warenlieferungen wie auch für Dienstleistungen.

Doch gerade bei Konzerntransaktionen fehlt es oft an einem vergleichbaren Marktpreis zwischen unabhängigen Parteien. Die OECD hat diesbezüglich umfassende Leitlinien erarbeitet, wie die Unternehmensgewinne im internationalen Verhältnis abzugrenzen sind. Die OECD-Verrechnungspreisleitlinie wird jedoch nicht ausschliesslich für internationale Sachverhalte herangezogen, sondern wird von den Gerichten auch bei rein innerstaatlichen Leistungsbeziehungen berücksichtigt – insbesondere bei der Prüfung, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt (BGer 3. Mai 2021, 2C548/2020, 2C551/2020). Dies hat zur Folge, dass auch bei Transaktionen innerhalb der Schweiz (z.B. zwischen Schwestergesellschaften, welche in zwei verschiedenen Kantonen ansässig sind) beurteilt werden muss, ob die angesetzten Verrechnungspreise mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien vereinbar sind.

Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 sehen die folgenden Verrechnungspreismethoden vor:

  • Preisvergleichsmethode (comparable uncontrolled price method)

  • Wiederverkaufspreismethode (resale price method)

  • Kostenaufschlagsmethode (cost plus method)

  • Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (transactional net margin method)

  • Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode (profit split method)

Eine Methodenhierarchie wird nicht vorgegeben. Das Unternehmen muss die Methode wählen, welche einen Marktpreis am besten reflektiert.

In zeitlicher Hinsicht ist jeweils die für das betroffene Steuerjahr gültige Version heranzuziehen (BGer 12. Oktober 2022, 2C824/2021, 2C825/2021, E. 5.2).

 
Tobias Ehrensberger

Leiter Standort Winterthur
Dipl. Treuhandexperte, LL.M. UZH in International Tax Law