Steuerrecht #6: Abzug für Eigenfinanzierung (§ 65b StG ZH)
Im Zuge der Abschaffung der Statusgesellschaften und der damit einhergehenden Einführung von Kompensationsmassnahmen hat der Kanton Zürich als einziger Kanton den Abzug für Eigenfinanzierung per 1. Januar 2020 eingeführt. Dabei kann zusätzlich in der Steuererklärung der kalkulatorische Zins auf dem Sicherheitseigenkapital abgezogen werden.
Es handelt sich um den Teil des Eigenkapitals, welcher das minimal benötigte Eigenkapital (Kerneigenkapital) übersteigt. Beim Sicherheitseigenkapital soll es sich um den Teil des Eigenkapitals handeln, welcher alternativ auch hätte am Kapitalmarkt als Fremdkapital (Kreditfinanzierung) beschafft werden können. Dem Eigenfinanzierungsabzug liegt der Gedanke der Finanzierungsneutralität zugrunde. Bis anhin wurde die Fremdfinanzierung dahingehend privilegiert behandelt, dass die Fremdkapitalzinsen vom steuerbaren Gewinn in Abzug gebracht werden konnten. Mit der Einführung des Eigenfinanzierungsabzuges wollte man eine eigentliche Kapitalstrukturneutralität erlangen und mit der steuerrechtlichen Gleichstellung dafür sorgen, dass die Auswahl der Finanzierungsinstrumente nicht durch steuerliche Überlegungen, sondern durch wirtschaftliche geprägt sind.
Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen. Dies hatte zur Folge, dass seit der Einführung per 1. Januar 2020 der Abzug keine Relevanz aufwies, da die Zinssätze für die Jahre 2020 bis 2022 – infolge der negativen Renditen – bei 0% lagen. Dies hat sich ab dem Jahr 2023 geändert, der kalkulatorische Zinssatz beträgt 1.565% (ab 1.1.2024 0.656% (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-steuertarife/zinssaetze.html#792411174)).
Somit profitieren überdurchschnittlich stark eigenkapitalisierte Gesellschaften davon, dass sie in der Steuererklärung 2023 einen zusätzlichen Abzug in der Steuererklärung geltend machen können. Mit dem Formular C: Abzug für Eigenfinanzierung wird dieser berechnet und dann anschliessend ins Hauptformular überführt. formular-c_eigenfinanzierung.pdf