Wie sieht die Zukunft unseres Vorsorgesystems aus? Wann ist der perfekte Moment für die Pensionierung?
In der Politik und auch in Stammkneipen wird immer öfter über das Thema der Vorsorge streitig debattiert. Alle sind sich einig, dass unser Vorsorgesystem reformiert werden muss, ansonsten droht es aus dem Gleichgewicht zu geraten. Den perfekten Moment für die Pensionierung zu finden, ist oft nicht leicht. Der Gesundheitszustand, die Nachfolge in einem Unternehmen und die Finanzierung der eigenen Rente sind nur einige Faktoren, die Leute dazu bewegen, sich vor oder nach dem ordentlichen Rentenalter pensionieren zu lassen.
In der ersten Säule haben Sie Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter aktuell bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen oder ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Der Aufschub wird mit einem monatlichen Zuschuss belohnt, und bei einer Frühpensionierung werden die Auszahlungen gekürzt.
Ein verheirateter Mann bezieht seine Altersrente ab Januar 2020 zwei
Jahre vor. Im Zeitpunkt des Vorbezugs hat er Anspruch auf eine Altersrente
in der Höhe von 2370 Franken (max. Betrag), abzüglich 13.6 Prozent Vorbezugskürzung von 322 Franken = 2048 Franken. Nach einem Jahr kommt seine Ehegattin ins Rentenalter. Seine Altersrente muss daher neu berechnet und plafoniert werden.
Eine unverheiratete Frau hat ihre Altersrente ab Januar 2015 um fünf Jahre aufgeschoben. Zum Zeitpunkt des Aufschubs hätte sie Anspruch auf eine maximale Altersrente von 2370 Franken gehabt. Auf den 1. Januar 2020 bezieht sie nun ihre Rente. Sie erhält nun einen lebenslänglichen Rentenzuschlag von 31.5 Prozent, also 2370 plus 747 Franken pro Monat.
Seit 20 Jahren ist die schweizerische Altersvorsorge nicht mehr umfassend reformiert worden. Eine Reform ist dringend notwendig. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre erreichen das Rentenalter, die Lebenserwartung der Menschen im Rentenalter ist gestiegen, die Zinsen auf dem Ersparten sind tief, und die Gesellschaft und die Bedürfnisse der Menschen haben sich verändert. Mehrere Versuche, die Altersvorsorge zu reformieren, sind bis jetzt gescheitert. Ein Trostpflaster war die Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 durch das Volk, die versucht, das Loch der AHV mit zwei Milliarden durch höhere Lohnbeiträge (+0.3 Prozent) und einen Zuschuss von der Mehrwert- und der Tabaksteuer zu füllen. Dies ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung und gibt der Politik und den Experten Zeit, eine umfassende Neuorganisation zu planen. Dazu hat der Bundesrat die AHV 21 ins Leben gerufen und schlägt einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen. Diese Erhöhung soll mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden, dabei sollen vor allem Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 bei einem vorzeitigen Bezug und Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen profitieren. Ebenso sind aber auch Mehreinnahmen geplant, wie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2022. Zurzeit wird über eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte diskutiert.
Ein Ziel der AHV 21 ist auch die Flexibilisierung des Rentenbezugs.
Frauen wie Männer können den Zeitpunkt des Rentenbezugs freier wählen – Stichwort Teilpensionierung: Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem sich neu auch nur ein Teil der AHV-Rente vorbeziehen oder aufschieben lässt – diese Möglichkeit soll auch in der beruflichen Vorsorge verankert werden. Die Kürzungssätze bei Vorbezug der AHV-Rente sowie die Aufschubszuschläge werden aktualisiert, um der höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen; sie sollen vom Bundesrat alle zehn Jahre überprüft werden. Als Ausgleich für die Anhebung des Referenzalters sollen für Frauen kurz vor der Pensionierung oder mit tiefen Jahreseinkommen die Kürzungssätze reduziert werden.
Die Leistungen der zweiten Säule ergänzen im Alter und bei Invalidität und Tod des Versorgers die Leistungen der AHV/IV. Ziel der zweiten Säule ist es, in Ergänzung zur ersten Säule die Lebenshaltungskosten zu sichern. Je nach Pensionskassenreglement ergeben sich daraus verschiedene Variationen des Rentenbezugs: Bei einigen Reglementen kann das Pensionskassenguthaben als Kapitalbezug auf einmal, in lebenslangen/monatlichen Renten oder in einem Mix aus Kapitalbezug und Rente bezogen werden.
Die Rente der obligatorischen Versicherung wird mithilfe eines gesetzlich vorgegebenen Umwandlungssatzes berechnet. Der BVG-Umwandlungssatz liegt aktuell bei 6.8 Prozent. Wenn Sie also 100 000 Franken gespart haben, dann erhalten Sie 100 000 × 6.8 Prozent Umwandlungssatz = 6800 Franken Rente pro Jahr. Sinkt der Umwandlungssatz, sinken damit auch die aus dem Kapital errechneten zukünftigen Renten.
Im überobligatorischen Teil der zweiten Säule können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selbst festlegen und somit auch senken. Wie aus einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins «ECO» vom September 2019 hervorgeht, liegt der Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil meist weit unter den 6.8 Prozent. Beispielsweise sinkt im Jahr 2020 der Umwandlungssatz der UBS-Pensionskasse auf 4.5 Prozent.
Die Renten der Pensionskassen bleiben unter Druck. Die Probleme sind die gleichen wie in der ersten Säule. Die weiter steigende Lebenserwartung und die Kapitalmärkte mit tiefen Renditen setzen der beruflichen Vorsorge zu. Wie bereits beschrieben, hätte die AHV 21 auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge, insbesondere die Erhöhung des Rentenalters der Frauen und die Flexibilisierung des Rentenbezugs müssten angeglichen werden. Der Dialog über die berufliche Vorsorge in Anlehnung an AHV 21 hat gerade erst begonnen, und es wird hitzig diskutiert. Dabei stehen mehrere Vorschläge von verschiedenen politischen Seiten und Wirtschaftsvertretern mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Raum. In welche Richtung die Beratungen im Parlament führen werden und welche Lösung am Schluss vom Volk auch eine Mehrheit erhält, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Gerne geben wir Ihnen ein Update dazu in einem späteren «Follow up».
Es ist wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Pensionierung zu machen. Wie auch immer die Entscheide vom Parlament und vom Volk in den nächsten Jahren ausfallen werden: Klar ist, dass es zu grundlegenden Veränderungen in der Altersvorsorge
kommen wird und diese Entscheide uns alle treffen werden. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.