Bei der Gründung einer eigenen Unternehmung stellt sich schon früh die Frage nach der passenden Rechtsform. Zur Wahl steht dabei in der Regel entweder die Einzelfirma oder eine juristische Person wie die AG bzw. die GmbH.
Doch wie lässt sich herausfinden, welche Gesellschaftsform am besten die Bedürfnisse abdeckt? In diesem Artikel wollen wir die steuerlichen Aspekte beleuchten, aber auch auf weitere Unterschiede eingehen, um Ihnen somit eine Grundlage zur Entscheidungsfindung zu bieten.
Da es sich bei der Einzelfirma nicht um ein eigenes Steuersubjekt handelt, deklariert der Firmeninhaber den Gewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in seiner privaten Steuererklärung. Dabei kommt für das Erwerbseinkommen der Steuersatz am Ort der Einzelunternehmung zur Anwendung, für die übrigen Einkünfte (Lohn Ehepartner, Wertschriftenerträge etc.) der Steuersatz der Wohngemeinde. Jährlich unterschiedliche Geschäftsergebnisse unterliegen der Steuer-progression beim Inhaber und können somit zu grösseren Schwankungen bei der Steuerbelastung führen. Diese lassen sich durch Optimierungsmassnahmen nur bedingt abfedern. Bei einem negativen Ergebnis kann der Verlust mit dem übrigen Einkommen des Selbständigerwerbenden oder dessen Ehepartner verrechnet werden. Ebenso ist eine Verrechnung des Verlustes mit den Gewinnen der Einzelfirma innerhalb der nächsten sieben Jahre möglich.
Im Gegensatz zur Einzelfirma stellt die juristische Person ein eigenes Steuersubjekt dar, für welche eine zusätzliche Steuererklärung eingereicht werden muss. Der Unternehmer ist dabei Lohnbezüger seiner eigenen Firma und deklariert das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in seiner privaten Steuererklärung. Die Höhe des zu versteuernden Erwerbseinkommens kann der Inhaber innerhalb einer gewissen Bandbreite selbst bestimmen. Dabei müssen Kriterien wie Marktüblichkeit, Angemessenheit und Branchenvergleich berücksichtigt werden. Ein erzielter Gewinn kann mittels Dividende zusätzlich an den Firmeninhaber ausgeschüttet werden und muss bei diesem wiederum als Einkommen versteuert werden, womit sich eine Doppelbesteuerung ergibt. Allerdings wird die Dividende beim Empfänger nur zu 70% (Bund) bzw. 60% (Kanton Schaffhausen) besteuert. Die juristische Person hat ebenfalls die Möglichkeit, Verluste mit zukünftigen Gewinnen in den kommenden sieben Jahren steuerwirksam zu verrechnen.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist der Belastungsvergleich zwischen einer Einzelfirma und einer Aktiengesellschaft bei zwei unterschiedlichen Jahresergebnissen ersichtlich. Beim Einzelfirmeninhaber handelt es sich um einen alleinstehenden, kinder- und konfessionslosen Mann mit Wohnsitz in Schaffhausen. Weitere Einkünfte und Vermögenswerte (ausgenommen die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft) sowie steuermindernde Abzüge werden nicht berücksichtigt.
In beiden Beispielen wird mit einer maximalen Versicherung in der 2. Säule gerechnet. Dies führt dazu, dass der Geldzufluss netto inkl. Sparkapital BVG bei der Einzelfirma jeweils höher ist als bei der juristischen Person. Für die bessere Vergleichbarkeit sind die Zahlen auf tausend Franken gerundet.
Natürlich sind die Beispiele nicht auf alle Fälle anwendbar. Eine optimale Steuer- und Vorsorgeplanung bedingt die Berücksichtigung der persönlichen Umstände sowie profunde Kenntnisse der Branche.
Auch nach der Gründung kann es sich lohnen, die Rechtsform der Unternehmung periodisch zu überprüfen. Sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, kann eine Einzelfirma steuerneutral in eine AG oder GmbH umgewandelt werden:
Nach Ablauf der Sperrfrist von fünf Jahren können die Beteiligungsrechte grundsätzlich steuerfrei aus dem Privatvermögen des Unternehmers an einen Dritten veräussert werden (steuerfreier Kapitalgewinn).
Voraussetzung Einzelfirma
Selbständige Erwerbstätigkeit muss von Ausgleichskasse und Steuerverwaltung anerkannt werden.
Achtung alleiniger Auftraggeber
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden rückwirkend in Rechnung gestellt.
Prüfen der AHV-Unterstellung vor Auftragsvergabe!
Ob die aufgeführten Punkte als Vor- oder Nachteile gewertet werden, hängt von den Bedürfnissen jedes Einzelnen ab. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen bei einem persönlichen Gespräch, welche Gesellschaftsform für Sie die richtige ist.