Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt. Aufgrund dieses Volksentscheides blieb das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften (Holding, gemischte Gesellschaften) in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards.
Dies führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Im Übrigen hat die Ablehnung der USTR III dazu geführt, dass die EU die Schweiz auf eine «graue Liste» gesetzt hat.
Einer der Schlüsselfaktoren der Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft ist eine konkurrenzfähige Steuerbelastung für Unternehmen. Die Schweiz befindet sich hier in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Staaten. Die heutigen Regeln für die sogenannten Statusgesellschaften werden von unseren Handelspartnern nicht mehr akzeptiert und müssen weiterentwickelt werden. Daraus folgt, dass international tätige Konzerne künftig etwas höhere Steuern bezahlen müssen. Im Gegenzug erhalten sie eine erhöhte Rechtssicherheit betreffend die grenzüberschreitende Besteuerung. Für ordentlich besteuerte KMU hingegen ergibt sich dank den geplanten Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen eine tiefere Steuerbelastung.
Die Verknüpfung der ursprünglichen Steuervorlage 17 mit der AHV-Finanzierung sorgt für einen sozialen Ausgleich, der insbesondere Personen mit eher tiefen Einkommen zugutekommt.
Die wichtigsten Neuerungen können wie folgt zusammengefasst werden:
Das Parlament hat die STAF in der Herbstsession definitiv verabschiedet. Ein Referendum gegen das neue Bundesgesetz wurde bereits von verschiedenen Seiten angekündigt und gilt derzeit als eher wahrscheinlich. Kommt das Referendum zustande, so findet die Volksabstimmung am 19. Mai 2019 statt.
Wird die Vorlage angenommen, werden die Massnahmen der Steuerreform per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Bei der Steuerreform geht es um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Mit der Steuerreform sollen Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gesichert werden.