Die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen wird immer präsenter und wichtiger. Dies resultiert unter anderem daraus, dass die gesetzlichen Regelungen laufend überarbeitet und strenger werden. Auch der Bundesrat beschäftigt sich vermehrt mit solchen Themen und möchte die gesetzlichen Regelungen zukünftig verstärkt an die EU angleichen.
Nachhaltigkeit bedeutet, ökologische, soziale und ökonomische Verantwortung in Einklang zu bringen. Im unternehmerischen Kontext geht es darum, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und soziale Verantwortung zu übernehmen. Die so genannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bilden die Grundlage für nachhaltige Geschäftsmodelle. Unternehmen, die sich aktiv mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen, tragen dazu bei, zukünftige Generationen nicht zu benachteiligen.
Derzeit sind in der Schweiz vor allem grosse börsenkotierte Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken und Versicherungen gesetzlich verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Sie müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen. Für KMU gibt es bisher keine direkte gesetzliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dennoch wächst der Druck auf Schweizer KMU, insbesondere auf jene, die international tätig sind oder Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in der Europäischen Union unterhalten. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ab 2024 sind grosse EU-Unternehmen verpflichtet, umfassende ESG-Berichte zu erstellen. Dies gilt für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme.
Schweizer KMU, die als Zulieferer oder Dienstleister für solche EU-Unternehmen tätig sind, könnten bereits heute aufgefordert werden, Nachhaltigkeitsdaten wie CO2-Emissionen, Ressourceneffizienz oder Sozialstandards zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, damit die EU-Unternehmen ihren eigenen Berichterstattungspflichten nachkommen können.
Ab 2028 plant die EU, die CSR-Richtlinie auf kleinere Unternehmen auszuweiten. Dann sollen auch Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden, 20 Millionen Euro Umsatz oder 10 Millionen Euro Bilanzsumme zur Berichterstattung verpflichtet sein. Dadurch könnten indirekt noch mehr Schweizer KMU betroffen sein, insbesondere wenn sie in die Lieferketten von EU-Unternehmen eingebunden sind.
Für Schweizer KMU bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig mit der Erhebung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen auseinandersetzen sollten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und den Anforderungen ihrer Geschäftspartner gerecht zu werden.
In der Schweiz verpflichtet das Obligationenrecht (OR964) heute grosse Unternehmen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Themen wie Umwelt, Soziales und Corporate Governance. Betroffen sind vor allem börsenkotierte Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse (z.B. Banken und Versicherungen), die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen, eine Bilanzsumme von mehr als CHF 20 Mio. oder einen Umsatz von mehr als CHF 40 Mio. aufweisen. Mit der geplanten Senkung der Schwellenwerte sollen künftig alle Unternehmen unabhängig von ihrer Börsenkotierung zur Berichterstattung verpflichtet werden, sofern sie mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen und weiterhin die Schwellenwerte von CHF 40 Mio. Umsatz und CHF 20 Mio. Bilanzsumme erreichen. Damit würden künftig gesamtschweizerisch rund 3’500 Unternehmen der Berichterstattungspflicht unterstehen, gegenüber heute rund 300 Unternehmen.
Zu den aktuell berichtspflichtigen Themen gehören der Schutz der Menschenrechte, insbesondere die Vermeidung von Kinderarbeit in der Lieferkette, sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darüber hinaus sind Umweltaspekte wie CO2-Emissionen und Energieverbrauch von zentraler Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung von Konfliktmineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Diese Berichte müssen jährlich erstellt werden. Eine verpflichtende Verifizierung durch eine Revisionsstelle sieht das aktuell geltende Gesetz nicht vor, wird aber in Zukunft erwartet.
Zunächst sollten KMU prüfen, ob und wie sie von der ESG-Berichterstattung betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu EU-Unternehmen oder Kunden in regulierten Märkten. Es lohnt sich, aktiv bei Geschäftspartnern nachzufragen, ob und welche ESG-Daten benötigt werden.
Im nächsten Schritt ist ein Konzept zu entwickeln. Dabei kann die Fachempfehlung Swiss GAAP FER wertvolle Unterstützung bieten, da sie speziell auf KMU zugeschnitten ist. Die Unternehmen sollten mit einer Bestandsaufnahme ihrer wesentlichen Umwelt- und Sozialthemen beginnen und sich überlegen, wo erste Massnahmen ergriffen werden können. Die Einführung eines einfachen, umsetzbaren Plans erleichtert den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.
Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist die schrittweise Datenerhebung. KMU müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Es reicht, mit der Dokumentation von Basisdaten wie Energieverbrauch, Abfallmanagement oder Mitarbeiterzahlen zu beginnen. Der Einsatz von leicht zugänglichen Tools wie Excel ermöglicht es, diese Daten ohne grossen Aufwand zu erfassen und langfristig zu verfolgen.
Parallel dazu ist es wichtig, die internen und externen Kommunikationskanäle zu stärken. Die Mitarbeitenden sollen über die Nachhaltigkeitsziele informiert werden und erste Erfolge können nach aussen kommuniziert werden, zum Beispiel durch kurze Updates auf der Unternehmenswebsite oder in internen Besprechungen. Eine transparente Kommunikation trägt dazu bei, das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern zu stärken.
Da Nachhaltigkeit ein langfristiger Prozess ist, empfiehlt es sich, die Fortschritte regelmässig zu überprüfen. Einmal im Jahr sollte das Unternehmen seine Massnahmen und Ziele kritisch hinterfragen und anpassen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten. Es ist wichtig, realistische, schrittweise Ziele zu setzen, die das Unternehmen langfristig voranbringen.
Wenn die internen Ressourcen nicht ausreichen, kann externe Unterstützung sinnvoll sein. Viele Berater bieten spezielle Dienstleistungen für KMU an, die ihnen helfen, praktikable und kostengünstige Lösungen zu entwickeln. So wird sichergestellt, dass auch kleinere Unternehmen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können, ohne überfordert zu sein.
Daten werden immer wichtiger. Ein strukturierter Einstieg in die Nachhaltigkeit beginnt mit einer klaren Selbsteinschätzung, der Erhebung relevanter Daten sowie der internen und externen Kommunikation. Kontinuierliche Anpassungen und bei Bedarf externe Unterstützung sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und stärken das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.