Ein sorgenfreies Leben nach der Pensionierung setzt eine frühzeitige Planung während der aktiven Erwerbszeit voraus. Um in der Vielfalt der Möglichkeiten die Weichen richtig zu stellen ist eine kompetente Beratung und Klärung der Bedürfnisse hilfreich.
Die meisten schieben das Thema der Pensionierung gerne vor sich her. Voll im Erwerbsleben ist der Gedanke, bald zum «alten Eisen» zu gehören, für manche unangenehm. Steht dann der neue Lebensabschnitt unmittelbar bevor, ist es oft für viele sinnvolle Massnahmen und Möglichkeiten zur optimalen Planung der Zeit nach dem Altersrücktritt schon zu spät. Denn viele Fristen sind vom Gesetzgeber so gelegt worden, dass die Planung schon ab 50 in Angriff zu nehmen ist, um die verschiedenen Opportunitäten wahrnehmen zu können.
Daran ändert auch die geplante Reform der Altersvorsorge in der Schweiz nichts. Insbesondere, weil eine solche Reform nicht vor 2020 überhaupt beschlossen werden dürfte. Bis die Umsetzung realisiert wird und die neuen Bestimmungen in Kraft treten, werden noch so einige Jahrgänge in Rente gehen und ihre Pensionierung planen müssen.
Eine solche Planung ist nicht jedermanns und jederfraus Sache. Die Vielfalt an Möglichkeiten erfordert einiges an Know how, damit die getroffene Lösung auch effektiv auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und die entsprechende Wirkung entfaltet. Die einen haben schon klare Vorstellungen, wie diese Bedürfnisse aussehen. Sie wissen, ob sie vorzeitig in Pension gehen wollen oder länger arbeiten und schrittweise ihr Pensum reduzieren, ob sie ihren Lebensabend in der vertrauten Umgebung verbringen wollen oder ihren Partner, ihre Partnerin finanziell absichern wollen. Die andern sind sich in diesen Punkten noch nicht schlüssig und treffen solche Entscheidungen erst im Verlaufe der Beratungsgespräche. Beiden gemeinsam ist, dass ihnen eine kompetente und transparente Beratung durch eine Fachperson hilft, eine massgeschneiderte Pensionsplanung zu definieren.
Im Idealfall beginnt eine solche Planung mit 50 oder früher und wird dann bis zur Pensionierung und darüber hinaus durch den Berater begleitet, damit die vorgesehenen Massnahmen auch zum richtigen Zeitpunkt umgesetzt oder an neue Gegebenheiten angepasst werden können.
Die Planung sollte so erfolgen, dass sie die nötige Flexibilität wahrt, falls sich die persönliche Situation ändert, etwa durch den unerwarteten Verlust eines Partners, gesundheitliche Probleme oder berufliche Veränderungen. Gerade der Zeitpunkt der Pensionierung lässt heute viele Möglichkeiten zu. Allerdings ist beispielsweise ein vorzeitiger Ruhestand mit entsprechenden Rentenkürzungen verbunden. Die AHV kann höchstens zwei Jahre früher bezogen werden, was jedoch eine Rentenkürzung von 6,8 Prozent bei einer um ein Jahr und 13,6 Prozent bei einer um zwei Jahre vorgezogenen Pensionierung zur Folge hat. Bei einem noch früheren Altersrücktritt gibt es noch gar keine Rente aus der ersten Säule. Diese Einkommenslücke muss durch die private Vorsorge gedeckt werden. Und auch aus der Pensionskasse wird nur eine reduzierte Rente ausbezahlt.
In den letzten Jahren wurde vor allem die Möglichkeit, länger zu arbeiten, ausgebaut. Nicht nur lässt sich die AHV um bis zu fünf Jahre aufschieben, auch können die Guthaben in der gebundenen und freien Vorsorge weiter geäufnet werden. Deshalb bietet sich oft eine Mischform aus einer frühzeitigen Teilpensionierung mit einer verlängerten Erwerbstätigkeit an.
Während in der ersten Säule der Spielraum relativ gering ist, bestehen insbesondere bei der Pensionskasse in der zweiten Säule unzählige Möglichkeiten, vom Kapitalbezug anstelle der Rente über die Amortisation der Hypothek bis hin zu zusätzlichen Einkäufen zur Erhöhung des Guthabens. Diese Entscheide sind jedoch frühzeitig zu treffen und zu planen, da der Gesetzgeber zeitliche Schranken gesetzt hat.
Die Frage, ob das Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder in einer Kombination der beiden Varianten bezogen werden soll, hängt im Wesentlichen von zwei Überlegungen ab. Zum einen ist die persönliche Situation (finanzielle, gesundheitliche und familiäre Situation) ausschlaggebend. Zum andern auch die Besteuerung. So ist eine Rente der Pensionskasse zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern, die private Altersrente einer Säule 3b hingegen nur zu 40 Prozent. Stirbt die versicherte Person, erhält die überlebende Partnerin, der überlebende Partner von der Pensionskasse eine um bis zu einem Drittel gekürzte Leistung, während die private Altersrente in der Regel unverändert weiter läuft. Weitere Erben gehen zudem bei der Pensionskasse meistens gänzlich leer aus, während bei der privaten Altersrente auf Wunsch das Restkapital an die Erben fliesst. In den letzten Jahren hat sich der Trend dahin entwickelt, dass während der Erwerbszeit frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Altersrente begonnen wird. Bei der Pensionierung wird dann zum angesparten Guthaben ein gleich grosser Teil aus der Pensionskasse als Kapital bezogen und der Rest als Rente. Damit lässt sich eine optimale Kombination von Absicherung des Partners, der Partnerin, von Steuerreduktion und von Erbschaftsplanung erreichen.
Als zusätzliche Alternative kann das bezogene Pensionskassenkapital oder anderweitige Liquidität auch in ein neuartiges Rentenmodell ohne Risikoschutz, die sogenannten Auszahlungspläne, welche Mindestauszahlungen garantieren, umgeschichtet werden. Dabei wird ein grosser Teil des Kapitals abgesichert, der andere Teil wird, mit einem ausgeklügelten Sicherungsmechanismus, für die zusätzliche Rendite am Markt angelegt. Diese Art von Rentenmodellen bietet eine sehr hohe Sicherheit und Flexibilität. Zum einen sind Kapitalrückzüge jederzeit möglich, zum anderen besteht für den überlebenden Ehegatten die Wahlmöglichkeit zwischen der Weiterführung des Auszahlungsplans oder dem Bezug des verbleibenden Guthabens. Ein interessanter Aspekt beim Auszahlungsplan ist auch die Steuerbegünstigung, denn vom jährlichen Auszahlungsbetrag wird lediglich der Ertrag von der Einkommenssteuer erfasst.
Die modernen Versicherungslösungen sind zudem heute längst nicht mehr so starr wie frühere Produkte. Sie lassen sich mit Kapitalgarantien ausstatten und wahren bei steigenden Zinsen oder florierenden Börsen trotzdem die Chance auf Zusatzrenditen. Erfordern es die Lebensumstände, kann die Prämie vorübergehend reduziert, oder gar ganz ausgesetzt, und später wieder erhöht werden.
Wie bei der Rente sollte auch bei der Kapitalleistung die Steuerbelastung beachtet werden. Kapitalleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a, die im gleichen Jahr anfallen, werden zwar getrennt vom übrigen Einkommen mit einem tieferen Satz besteuert, aber zusammen und mit einer Progression. Daher ist es sinnvoll, 3a-Guthaben auf verschiedene Policen oder Konti zu splitten, die dann über mehrere Jahre ausbezahlt werden. Unter Umständen ist aus diesem Grund die Ausnützung der gestaffelten Einzahlungsmöglichkeiten in die Säule 3a einem zusätzlichen Einkauf in die Pensionskasse vorzuziehen. Bei einem doppelverdienenden, pensionskassenversicherten Ehepaar sind das zurzeit immerhin über 13’000 CHF pro Jahr.
Neben dem Pensionskassenguthaben stellt das Wohneigentum in der Regel den grössten Vermögenswert dar. Es ist aber auch der grösste Schuldenposten. Viele stellen sich daher die Frage, ob sie auf die Pensionierung hin die Hypothekarschuld reduzieren sollen. Sie sollten dabei jedoch bedenken, dass damit auch die Liquidität verringert wird und das Geld für den Lebensunterhalt oder für Renovationen fehlt. Nach der Pensionierung wird es schwierig, die Hypothek wieder aufstocken zu können, falls die Kasse knapp wird. Wiederum spielt die Höhe des Vorsorge-Einkommens für die Tragbarkeit der Wohnkosten eine erhebliche Rolle, weshalb in den meisten Fällen eine weitere Teil-Amortisation nötig ist. Zudem sollte auch die Tragbarkeit für den überlebenden Ehegatten überprüft werden, damit das Wohnen in den eigenen 4 Wänden, wenn gewünscht, lebenslänglich gesichert bleibt. Bei all diesen Fragen darf die steuerliche Betrachtung der Wohnsituation ebenfalls nicht fehlen.
Dies sind nur einige Aspekte und Fragen, welche mit der Pensionsplanung beachtet und beantwortet werden. Sie dienen letztlich dem Ziel, dass das eigene Leben als Rentner, aber auch das der Partnerin oder des Partners, im gewohnten Standard weitergeführt werden kann. Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind die Kosten dabei in der Regel nicht wesentlich tiefer als während des Berufslebens. Daher ist eine rechtzeitige Planung der finanziellen Freiheit nach dem Erwerbsleben unter kundiger Mithilfe eines ausgewiesenen und erfahrenen Beraters ebenso wichtig wie die Gestaltung der vielen Freizeit nach dem Erwerbsleben.
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Bei den häufig geäusserten Ratschlägen, eine Banklösung zu bevorzugen, geht gerne vergessen, dass der Sparprozess im Invaliditätsfall unterbrochen wird. Oft finanziert man den Sparprozess mittels einer separaten Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese Vorgehensweise birgt jedoch enorme Nachteile. Diese Rente ist nämlich vollumfänglich einkommenssteuerpflichtig. Die Steuerfolgen sind erheblich. Ihr steuerbares Einkommen erhöht sich um das neue Renteneinkommen und um die nicht abzugsfähigen 3a-Einzahlungen. Eine attraktive Lösung bietet die sogenannte Prämienbefreiung. Die Versicherung übernimmt im Invaliditätsfall die Prämienzahlungspflicht, so dass Ihr Sparziel trotzdem erreicht wird. Auch im Todesfall gibt es bei der Wahl der Sparform erhebliche Unterschiede. Bei der Banklösung wird lediglich das bis zum Todeszeitpunkt angesammelte Kapital ausbezahlt. Bei der Versicherungslösung kann die Höhe des Todesfallkapitals für die/den Begünstigte/n selbst gewählt werden. Dies ist v.a. dann wichtig, wenn eine Hypothek lastet und/oder Familie finanziell abgesichert werden muss. Bei der Vorsorgepolice der freien Vorsorge 3b, kann die Begünstigung im Todesfall ebenfalls frei gewählt werden und fliesst somit nicht in die Erbmasse, sondern direkt an die begünstigte Person (zBsp. der überlebende Ehegatte/Partner, die Nachkommen oder auch an den Geschäftspartner). Bei letzterem empfiehlt es sich aus steuerlichen Gründen eine reine Risikopolice zu wählen. In jedem Fall ist das Todesfallkapital von der ersten Prämienzahlung an gesichert. Die heutigen Sparmodelle der Versicherung, ermöglichen, falls nötig, auch Zahlungsunterbrüche.