In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung angenommen. Daraus folgen nun per 1. Januar 2020 einige gewichtige Anpassungen bei der Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen.
Die Umsetzung der STAF-Vorlage führt in allen Kantonen zu einer generellen Senkung der Steuersätze bei den juristischen Personen sowie zu einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung bei den begünstigten Privatpersonen.
Ermässigung der Steuerbelastung für Unternehmen ab 1. Januar 2020 (juristische Personen)
Die Dividendenbesteuerung beim Aktionär oder Stammanteilinhaber mit mind. 10% Kapitalanteil (qualifizierte Beteiligung) wird auf Bundes- sowie auf Kantonsebene erhöht. Zudem wechselt der Kanton Schaffhausen bei der Dividendenbesteuerung vom Teilsatz- auf das Teileinkünfteverfahren. Nachfolgende Übersicht und Berechnung zeigt den Effekt an einem konkreten Beispiel.
Die Steuerbelastung sinkt um CHF 44 242 oder 26.5%. Bei juristischen Personen existiert keine Steuerprogression (konstanter Steuersatz). Somit gilt obige prozentuale Einsparung für sämtliche juristischen Personen in der Stadt Schaffhausen.
Die Umsetzung der STAF-Vorlage führt zu Steuersenkungen für alle Unternehmen.