In den beiden vorangehenden Artikeln wurden die steuerlichen Änderungen durch die STAF-Vorlage beleuchtet. Auch im Bereich der AHV sind durch diese Vorlage auf den 1. Januar 2020 gewisse Anpassungen vorgenommen worden. Die AHV-Beiträge wurden zum ersten Mal seit den 70er-Jahren erhöht.
Der AHV-Beitragssatz erhöhte sich um 0.3%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge wie bisher hälftig.
Die Online-Rechner der Sozialversicherungsanstalten geben Ihnen bei Bedarf eine erste Auskunft über die Höhe der AHV-Beiträge. Die Berechnungen aus dem Internet sind unverbindlich. www.svash.ch/online-schalter/online-rechner/
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der STAF werden ab 1.1.2020 im Kanton Schaffhausen die Familienzulagen erhöht: Kinderzulage von bisher CHF 200 auf CHF 230 pro Monat Ausbildungszulage von bisher CHF 250 auf CHF 290 pro Monat