GRENZ-ÜBERSCHREITENDE STEUERBERATUNG

GRENZÜBERSCHREITENDE STEUERBERATUNG

Wir bieten grenzenlose Transparenz.

DAMIT SIE AUCH IM AUSLAND IM HEIMVORTEIL SIND!

Weil wir die Schweizer Steuerregelungen kennen, Erfahrung haben in der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland und in ständigem Kontakt sind mit deutschen Steuerberatungsbüros.

Für Ihr Unternehmen finden wir praxisorientierte Antworten auf steuerliche Fragestellungen zwischen den beiden Länderen Schweiz und Deutschland. Unsere Beratungstätigkeit basiert auf der Kenntnis der nationalen Regelungen in internationalen Steuerfragen. Zudem verfügen wir über die erforderliche Erfahrung bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz – Deutschland. Seit vielen Jahren sind wir für kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerberatung tätig. Dabei arbeiten wir regelmässig mit deutschen Steuerberatungsbüros zusammen.

Mit unserem Partnerbüro Spitznagel & Partner in Singen/Deutschland besteht eine enge Kooperation. Über die zwei Partner Spitznagel & Partner und Mannhart & Fehr Treuhand AG sowie die Schwerpunkte unserer Beratungskompetenz erfahren Sie mehr auf unserer gemeinsamen Homepage:

www.steuerberatung-ch-d.ch 
oder
www.steuerberatung-ch-d.de 

4. Februar, 2022

Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeug ab 1. Januar 2022

Per 1. Januar 2022 beträgt der pauschal berechnete Privatanteil 0.9% pro Monat (respektive 10.8% pro Jahr) anstatt wie bisher 0.8% pro Monat (9.6% pro Jahr). Mehr...

Besuchen Sie unsere weiteren News ...

MEHRWERTSTEUER – NEUERUNGEN UND WISSENSWERTES

Das Gesetz und die Verordnung mit den übrigen Publikationen wird an zahlreichen Stellen geändert.

Artikel lesen