Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen Arbeitgebern oder deren Verbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien abgeschlossen. Die Bestimmungen, welche in einem GAV vereinbart werden, haben zum Teil einen Einfluss auf die Lohnabrechnung.
Mittels eines Gesamtarbeitsvertrages können Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der Arbeitsverhältnisse geregelt werden. Daher ist es unerlässlich, immer zu prüfen ob ein GAV besteht und folgende Bestimmungen bei der Erstellung einer Lohnabrechnung mit dem GAV gut abzustimmen:
Aber auch Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich und Bestimmungen über Kontrolle und Durchsetzung des GAV können in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden.
Ein solcher GAV wird meistens mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Während dieser Laufzeit besteht beidseitige Friedenspflicht.