4. Februar, 2022
Per 1. Januar 2022 beträgt der pauschal berechnete Privatanteil 0.9% pro Monat (respektive 10.8% pro Jahr) anstatt wie bisher 0.8% pro Monat (9.6% pro Jahr).
Der Privatanteil beläuft sich aber mindestens auf CHF 150 pro Monat (falls der Kaufpreis des Fahrzeugs weniger als CHF 16’667 beträgt). Im Gegenzug sind neuerdings auch die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort darin berücksichtigt. Aufgrund der Erhöhung erübrigt sich die im Jahr 2016 eingeführte Aufrechnung für den Arbeitsweg sowie der (begrenzten) Geltendmachung der Fahrkosten in der privaten Steuererklärung.
Zudem entfällt die Pflicht, die Aussendiensttage im Lohnausweis zu deklarieren. Allerdings muss weiterhin das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) angekreuzt werden.
Stellt eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber einer angestellten Person ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches auch für private Zwecke verwendet werden kann, handelt es sich um eine entgeltliche Leistung.
Der Umfang der privaten Nutzung kann entweder effektiv ermittelt (z. Bsp. über ein Fahrtenbuch) oder mittels einer Pauschale abhängig vom Anschaffungswert des Fahrzeuges (exkl. MWST) berechnet werden. Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis (exkl. MWST).
Die Anpassung des Privatanteils gilt für die direkte Bundessteuer und wurde auch bereits in die aktuellste Version der Wegleitung zum Lohausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) übernommen. Somit werden die (meisten) Kantone der Erhöhung des Privatanteils um 0.1% folgen.
Auch für die Sozialversicherungen wird die Anpassung von Bedeutung sein, da der Privatanteil als Naturallohn mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden muss.
Vor Kurzem hat auch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV bestätigt, dass im Bereich der MWST ebenfalls neu ab 1. Januar 2022 ein Privatanteil von 0.9% pro Monat bei den MWST-Deklarationen abzurechnen ist.
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