Der Bundesrat hat am 04. November 2015 beschlossen vorerst auf die geplante Revision des Steuerstrafrechtes zu verzichten.Er schätzt die politischen Erfolgschancen für das Gelingen der Reform als zu gering ein. Zum Umdenken bewogen hat die Regierung die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», die das Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben will.
Mit der Reform wollte der Bundesrat erreichen, dass kantonale Steuerämter bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung von Banken Auskunft verlangen können. Damit wäre die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bezüglich der Untersuchungsmittel weggefallen.
Stattdessen hätte der Steuerbetrug künftig als «qualifizierte Steuerhinterziehung» gelten und neben der Urkundenfälschung weitere Formen der «Arglist» umfassen sollen.
Die kantonalen Behörden hätten neu bei Strafverfahren wegen Hinterziehung direkter Steuern (wie heute schon im Falle indirekter Steuern) von den Banken Kundendaten einfordern können.
Dafür wären ein Anfangsverdacht und die Genehmigung des Vorstehers der kantonalen Steuerverwaltung nötig gewesen.
Dies wurde von Teilen der Politik und auch von den Kantonen gefordert, da sie sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen.
Im Gegenzug zum nationalen Recht hat die Schweizer Regierung auf internationalen Druck der G20-Staaten bereits 2009 den Entschluss gefasst, den OECD-Standard bei der grenzüberschreitenden Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen.
In der Folge haben die Schweiz und die EU am 27. Mai 2015 ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterschrieben. Darin wird festgehalten, dass die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen. Dies nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Der Schweizer Finanzplatz ist aufgrund seiner Grösse und der starken internationalen Verflechtung auf ein klares, umsetzbares Regelwerk im internationalen Geschäftsverkehr angewiesen.
Als Länder wie Italien, Frankreich, die USA und Deutschland im Unbehagen gegenüber der Schweizer Politik diverse Datenträger teilweise entgeltlich aufkauften, war es deshalb eine Frage der Zeit, dass die Schweiz gegenüber seinen wichtigsten Handelspartnern gewisse Konzessionen machen musste.
Der generelle Hang zur gesetzlichen Gleichschaltung im internationalen Wirtschaftsverkehr wird aufgrund der grossen finanzpolitischen Herausforderungen unserer wichtigsten Handelspartner bestehen bleiben.
Dies wird den Handlungsspielraum und die Selbstbestimmung der Schweiz weiterhin einschränken, wenn es darum geht eigenständige Regelungen in Steuerfragen mit internationaler Anbindung zu finden.
Es ist deshalb nicht abzusehen, bis wohin und in welchem Tempo die Reise zum gläsernen Bürger gehen wird.
Die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuersachen ab 2018 soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern.
Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.
Bei der Steuerhinterziehung wird Vermögen oder Einkommen bei der Steuererhebung nicht deklariert.
Beim Steuerbetrug kommt zusätzlich die Einreichung gefälschter Dokumente (z.B. Erfolgsrechnung eines Unternehmens) bei der Steuerbehörde hinzu.
Beim Verdacht auf Steuerbetrug wird das Bankgeheimnis aufgehoben, nicht jedoch im Falle der Steuerhinterziehung.