Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweizer Unternehmen aus verschiedenen Gründen ein Standbein im EU-Raum schaffen wollen. Vielfach ist aber der Neuaufbau einer Unternehmung sehr zeit- und kostenintensiv. Daher rückt der Kauf eines bestehenden Unternehmens vermehrt in den Fokus der Entscheidungsträger.
Vor einem Kauf sind jeweils zahlreiche Abklärungen notwendig. Vollständige Markttransparenz (vergleiche Editorial) ist nie vorhanden. Trotzdem tut der Käufer gut daran, die Chancen und vor allem die Risiken eines Kaufes sauber abzuklären. Speziell im Falle von ausländischen Unternehmungen ist neben den üblichen Abklärungen auch ein besonderes Augenmerk auf die unterschiedlichen Rechtssysteme zu legen. Dank unserer engen Kooperation mit dem deutschen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Spitznagel & Partner in Singen sind wir in der Lage, zusammen mit einem deutschen Partner die entsprechenden Prüfungen effizient durchzuführen und für unsere Kunden die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Die Bilanzierung erfolgt im KMU-Bereich vielfach nach deutschem HGB (Handelsgesetzbuch). Diese Bilanzierungsrichtlinien sind ähnlich dem uns besser bekannten Schweizer OR (Obligationenrecht); allerdings ohne die Möglichkeiten stille Reserven in einem grösseren Umfang bilden zu können. Dementsprechend sind die Jahresrechnungen nach HGB etwas näher an der Realität als dies bei Schweizer Abschlüssen häufig der Fall ist. Vielfach konzentriert sich der Käufer hauptsächlich auf die vorhandene Substanz der zu kaufenden Unternehmung. Dabei ist die vorhandene Substanz nur teilweise verantwortlich für die zukünftig zu erzielenden Ergebnisse. Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Betrachtung eines vernünftigen Ertragswertes. Neben einer Analyse der getätigten und der in Zukunft zu tätigenden Umsätze sind meistens auch die Personalkosten ein ganz wichtiger Punkt. Gerade beim deutschen Arbeitsrecht handelt es sich um eine sehr komplexe Materie. Eine entsprechende Beratung sollte immer durch einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) erfolgen. Für kleine Unternehmungen gelten dabei zum Teil Sonderregelungen.
Zu einem grossen Teil basiert das zur Verfügung stehende Zahlenmaterial auf Vergangenheitszahlen, welches unter Umständen nicht eins zu eins in die Zukunft extrapoliert werden kann. Es ist deshalb wichtig, dass die Berater über ausreichend Erfahrung und Kreativität verfügen, um auch nicht offensichtliche Risiken entdecken zu können.
Liegen alle Zahlen geprüft sowie allenfalls bereinigt vor und ist sich der Käufer über die Chancen und Risiken des Kaufobjektes bewusst, wird aus den vorhandenen Informationen eine Formel zur Bestimmung eines objektiven Kaufpreises ermittelt. In der deutschen Praxis trifft man häufig folgendes ertragswertorientiertes Preismodell an:
Der EBIT (earnings before interest and taxes) stellt wörtlich übersetzt den Gewinn vor Zinsen und Steuern dar. Die Multiplikation mit einem branchenabhängigen Faktor wiederspiegelt die Kapitalisierung dieses Gewinnes und ergibt einen approximativen Unternehmenswert. Der sich aus der Formel ergebende Wert ist ein Indikator für beide Seiten, wo sich der Preis etwa befinden könnte. Es ist ratsam, verschiedene Szenarien unter Berücksichtigung der identifizierten Risiken zu berechnen und mit diesen Preisvorstellungen in die Verhandlungen zu steigen. Letztendlich hängt vieles auch vom Verhandlungsgeschick ab – und wer ein gutes Argumentarium (dieses ergibt sich aus den identifizierten Risiken) zur Verfügung hat, ist auf dem Basar der Unternehmenskäufe klar im Vorteil.
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Spitznagel & Kollegen, Singen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Deutsches Arbeitsrecht
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Branchenabhängige Faktoren zur Kapitalisierung des EBIT